Lokales: Sybille Neth (sne)
 

40 Die 20-jährige Schülerin besucht ein Wirtschaftsgymnasium und lebt in einer betreuten Wohngruppe für Jugendliche. Von ihren Eltern kann sie keinerlei finanzielle Unterstützung erhalten. Sie leben am Existenzminimum.

Die Jugendliche büffelt für das Abitur

Als Bewohnerin der sozialpädagogischen Einrichtung erhält sie Jugendhilfe. Die aber geht an die betreuende Einrichtung. Frau C. erhält davon lediglich ein Taschengeld von 140 Euro und eine Verpflegungspauschale in Höhe von 160 Euro.

Die junge Frau kommt damit zurecht. Aber sie benötigt für die Vorbereitungen zum Abitur dringend einen eigenen Laptop. Die Jugendliche hat trotz ihres schmalen Geldbeutels angeboten, einen kleinen Teil davon selbst zu bezahlen.

38 Der kleine Jusuf lebt bei seinem Onkel in einer Gemeinde im Mittleren Neckarraum in einer so genannten Anschlussunterbringung für Flüchtlinge. Jusuf und sein Onkel stecken noch mitten in ihrem Asylverfahren. Aufgrund des Status von Jusuf werden seine Eltern und Geschwister nicht nachziehen können. Er vermisst sie sehr. Sein großer Wunsch ist jetzt ein Füllfederhalter. Er ist das einzige Kind in seiner Schulklasse, das keinen besitzt. Sein Onkel muss immer wieder Rechnungen begleichen, die im Rahmen des Asylverfahrens anfallen und hat kein Geld, um dem Neffen diesen Wunsch zu erfüllen.

Die gehörlose Mutter arbeitet in Teilzeit

39Frau M. ist gehörlos und meistert ihr Leben dennoch gut. Sie arbeitet in Teilzeit und erhält aufstockend Arbeitslosengeld II. Nach der Trennung von ihrem Mann und Vater ihrer Kinder, musste sie in ein Sozialhotel ziehen und konnte die Kinder nicht mitnehmen. Schließlich fand sie einen Platz in einer Mutter-Kind-Einrichtung. Seither verbringen die Kinder jeweils eine Woche bei ihr und eine Woche beim Vater.

Die Kinder kommen wieder zur Mutter

Das Jobcenter versäumte jedoch, Frau M. ihre aufstockenden Leistungen dafür anzugleichen. Seit einem knappen halben Jahr wartet sie auf die Erhöhung der Leistungen. Für sie als gehörlose ist ein Fernsehgerät besonders wichtig. Das kann sie sich aus eigenen Mitteln nicht kaufen. Ebenso fehlen Tisch und Stühle, damit sie mit ihren Kindern Essen kann.

Die Schülerin braucht einen Laptop

40 Die 20-jährige Schülerin besucht ein Wirtschaftsgymnasium und lebt in einer betreuten Wohngruppe für Jugendliche. Von ihren Eltern kann sie keinerlei finanzielle Unterstützung erhalten. Sie leben am Existenzminimum.

Die Jugendliche büffelt für das Abitur

Als Bewohnerin der sozialpädagogischen Einrichtung erhält sie Jugendhilfe. Die aber geht an die betreuende Einrichtung. Frau C. erhält davon lediglich ein Taschengeld von 140 Euro und eine Verpflegungspauschale in Höhe von 160 Euro.

Die junge Frau kommt damit zurecht. Aber sie benötigt für die Vorbereitungen zum Abitur dringend einen eigenen Laptop. Die Jugendliche hat trotz ihres schmalen Geldbeutels angeboten, einen kleinen Teil davon selbst zu bezahlen.

Die Seniorin ist sehr einsam

41 Der einzige Sohn kümmert sich in keiner Weise um seine 84-jährige Mutter. Die ist sehr einsam und seit ihre Katze vor kurzem verstarb, wurde ihr Leben noch trister. Ihre einzige Abwechslung ist einmal im Monat ein Kaffeekränzchen. Von den anderen Teilnehmern wird sie dafür abgeholt und auch wieder nach Hause gebracht, denn Frau G. ist schlecht zu Fuß.

Frau G. braucht eine Krücke

Vor zehn Jahren hatte sie einen Oberschenkelhalsbruch. Seither kann sie nur mit einer Krücke gehen, denn ein Bein ist seither verkürzt. Außerdem hat Frau G. ein künstliches Kniegelenk, leidet an Arthrose und muss täglich sie ihre Beine bandagieren. Frau G. benötigt wegen ihrer gesundheitlichen Probleme hochwertige Schuhe, die der Orthopäde für ihre Bedürfnisse bearbeiten kann.

Schuhe und Kleidung sind verschlissen

Ihre Altersrente für Schwerbehinderte reicht für den Kauf von teuren Schuhen jedoch nicht aus. Frau G. benötigt auch ein paar neue Kleidungsstücke, den viele ihrer Sachen sind verschlissen. Das ist der Seniorin peinlich. Ihre jetzt 30 Jahre alte Waschmaschine hat sie bereits mehrfach reparieren lassen. Jetzt benötigt sie eine neu, denn für das alte Gerät gibt es mittlerweile keine Ersatzteile mehr wie der Mechaniker ihr kürzlich mitgeteilt hat.

Hilfe für den Nachbarn

Das Spendenkonto:
IBAN DE53 6005 0101 0002 2262 22
BIC SOLADEST600
Kennwort: „Hilfe für den Nachbarn“

Bitte vermerken Sie auf der Überweisung unbedingt, ob Ihr Name veröffentlicht werden soll.