Herr B. hatte als junger Mann einen schweren Verkehrsunfall. Seither ist er behindert, erhält aber keine Erwerbsunfähigkeitsrente. Andererseits wird der 60-Jährige auch nicht in Jobs vermittelt.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Stuttgart - 37: Mit gerade 20 Jahren hatte Herr B. einen schweren Verkehrsunfall. Dabei wurde er an der Halswirbelsäule verletzt und als bleibende Behinderung kann er seither die rechte Hand nur noch eingeschränkt bewegen. Trotzdem schaffte er es, zwanzig Jahre im Berufsleben zu bleiben. Mitte der 90er Jahre wurde er arbeitslos. Eine Berentung wurde dem damals 40-jährigen Mann nicht genehmigt. Seit seinem Unfall erhält er 666 Euro Berufsunfähigkeitsrente und aufstockend Arbeitslosengeld II. Herr B., der jetzt um die sechzig Jahre alt ist, gilt somit als erwerbsfähig, aber das Jobcenter vermittelt ihn wegen seiner körperlichen Einschränkungen und seines Alters nicht mehr.

 

Herd und Spüle sind kaputt

Herr B. leidet unter seinem sozialen Abstieg, aus dem es keinen Ausweg gibt. Er ist sozial vereinsamt und hat Depressionen. Durch einen Zufall gelangte er an eine Beratungsstelle des sozialpsychiatrischen Dienstes. Der beantragt eine Spende für Herrn B., weil dessen Küche in einem schlechten Zustand ist. Der Wasseranschluss an der Spüle rinnt. Dadurch ist der Unterschrank kaputt gegangen und der Herd funktioniert nicht mehr.

Hilfe für den Nachbarn

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