Lokales: Sybille Neth (sne)

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Das Ehepaar S. ist erst vor kurzem in die Region zugezogen. Herr und Frau S. sind gehörlos. Sie verständigen sich mit der Gebärdensprache. Beide haben eine qualifizierte Berufsausbildung und waren berufstätig. Derzeit sind die Eheleute hier auf Arbeitssuche. Für ihre Wohnung benötigten sie eine Lichtklingel, damit sie ein optisches Signal erhalten, wenn jemand an der Türe schellt.

Krankenkasse zahlt nicht alles

Die Kosten für Spezialklingel übernimmt die Krankenkasse. Bei der Wahl des Modells gab es ein Missverständnis, denn das Ehepaar war der Meinung, dass die gesamten Kosten erstattet werden würden.

Tatsächlich muss es die Anschlusskosten durch den Hausmeister in Höhe von 281 Euro selbst bezahlen. Da die Eheleute derzeit von Arbeitslosengeld II leben, können sie diese Rechnung nicht bezahlen und benötigen eine Spende.

Hilfe für den Nachbarn

Das Spendenkonto:
IBAN DE53 6005 0101 0002 2262 22
BIC SOLADEST600
Kennwort: „Hilfe für den Nachbarn“

Bitte vermerken Sie auf der Überweisung unbedingt, ob Ihr Name veröffentlicht werden soll.