Herr W. ist Familienvater und hat viele Köpfe zu ernähren. Das gelang bisher mit dem Zuverdienst von Frau W. Jetzt kann er seine Beruf nicht mehr ausüben und alles droht zusammenzubrechen.

Lokales: Sybille Neth (sne)

4Stuttgart - Das jüngste Kind von Frau W. spielt Ritter und benutzt einen langen Schuhlöffel als Schwert. Das älteste der Kinder macht demnächst Abitur. Die anderen Kinder gehen ebenfalls zum Teil auf weiterführende Schulen. Frau W. hat eine feste Anstellung als Küchenkraft und will wieder arbeiten gehen, sobald das Jüngste einen Kitaplatz hat. Herr W. kann seine Arbeit als Busfahrer nicht mehr ausüben, weil ihm die Wechselschichten nach vielen Jahren gesundheitlich zugesetzt haben. Er hat Schlafstörungen und sucht eine Arbeit mit normalem Tag-und Nachtrhythmus.

 

Der Vater will eine Fortbildung machen

Der Mann um die fünfzig hat auch genaue Vorstellungen, wie er mit einer Fortbildung beruflich wieder Fuß fassen könnte und ist überzeugt, dass er damit gute Aussichten auf eine neue Arbeitsstelle hätte. Aber Herr W. erhält für die Fortbildung keine keine Genehmigung, stattdessen wird er in zwei Wochen an einer Maßnahme des Jobcenters teilnehmen, in der er neue Berufsfelder kennenlernen soll. „Auf keinen Fall werden wir Empfänger von Arbeitslosengeld II werden“, sagt Frau W. bestimmt. „Und wenn ich Vollzeit arbeiten muss oder einen Zusatzjob finden muss.“ Bisher lebt die Familie noch vom Arbeitslosengeld I des Familienvaters.

Probleme mit chronischer Krankheit

Frau W. hat verschiedene gesundheitliche Probleme, unter anderem macht ihr die chronische Darmentzündung Morbus Crohn zu schaffen. Vor kurzem wurde ihr eine neue Therapie verordnet, die ihr das Leben mit der Krankheit erheblich erleichtert, aber auch zeitintensiv ist, weil sie dazu Infusionen beim Arzt erhält. Zeitlebens wird sie streng darauf achten müssen, was sie isst. „Obst geht gar nicht“, sagt sie. „Ich wollte einmal eine Diät machen. Nach den ersten beiden Südfrüchten musste ich ins Krankenhaus.“

Das Geld war immer knapp

Gerade jetzt, wo die große Familie in einer finanziell schwierigen Situation ist, ging der Kühlschrank kaputt und die gebraucht gekaufte Spülmaschine spülte über Wochen nur noch kalt, inzwischen hat sie den Dienst komplett quittiert. Beide dringend notwendigen Elektrogeräte kann die Familie derzeit nicht aus eigener Kraft finanzieren. Herrn und Frau W. ist das peinlich, denn sie betonen, dass sie immer beide gearbeitet haben und obwohl das Geld stets knapp war, konnten sie alles alleine stemmen.

Das älteste Kind würde an den Wochenenden gerne einen Aushilfsjob annehmen, davon jedoch dürfte es nur 100 Euro behalten, weil der Verdienst auf die Sozialleistungen angerechnet würde. Deshalb sollte es sich jetzt lieber auf die Schule konzentrieren, sagen die Eltern frustriert.

Eine Spezialklingel für das gehörlose Ehepaar

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Das Ehepaar S. ist erst vor kurzem in die Region zugezogen. Herr und Frau S. sind gehörlos. Sie verständigen sich mit der Gebärdensprache. Beide haben eine qualifizierte Berufsausbildung und waren berufstätig. Derzeit sind die Eheleute hier auf Arbeitssuche. Für ihre Wohnung benötigten sie eine Lichtklingel, damit sie ein optisches Signal erhalten, wenn jemand an der Türe schellt.

Krankenkasse zahlt nicht alles

Die Kosten für Spezialklingel übernimmt die Krankenkasse. Bei der Wahl des Modells gab es ein Missverständnis, denn das Ehepaar war der Meinung, dass die gesamten Kosten erstattet werden würden.

Tatsächlich muss es die Anschlusskosten durch den Hausmeister in Höhe von 281 Euro selbst bezahlen. Da die Eheleute derzeit von Arbeitslosengeld II leben, können sie diese Rechnung nicht bezahlen und benötigen eine Spende.

Hilfe für den Nachbarn

Das Spendenkonto:
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