Lokales: Sybille Neth (sne)
 

43Über vier Jahre musste Frau T. miterleben, wie sich ihr jüngstes Kind aus dem Leben verabschiedete. Mit Zweieinhalb erkrankte es an Nierenkrebs. Im Herbst ist es gestorben. Die letzten Wochen verbrachte es im Kinderhospiz in Speyer. Nun hat Frau T. nicht nur ihren Schmerz und muss ihr älteres Kind trösten so gut sie es in ihrer Verfassung kann. Sie steht auch mit Schulden da.

Der Ehemann ist verschwunden

Ihr Ehemann hat die Familie mitten in der Krise verlassen und zahlt keinen Unterhalt. Ihren Beruf musste Frau T. wegen der Krebserkrankung aufgeben. Nun muss sie eine fünfstellige Summe für die Überführung und für das Grab bezahlen. Das Jobcenter gab keinen Zuschuss, weil das Sparkonto des verstorbenen Kindes ein Gutenhaben von 800 Euro aufwies – Geld, das einmal für bessere Zeiten gedacht war.

Hilfe für den Nachbarn

Das Spendenkonto:
IBAN DE53 6005 0101 0002 2262 22
BIC SOLADEST600
Kennwort: „Hilfe für den Nachbarn“

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