Lokales: Sybille Neth (sne)
 

48Das Leben ist für die junge Mutter von zwei kleinen Kindern schwer genug. Vor ihrem Mann musste sich Frau F. hochschwanger ins Frauenhaus flüchten. Er hat sich arbeitslos gemeldet und bezahlt keinen Unterhalt für die Kinder. Das Geld, das die Bundesstiftung Mutter und Kind für die Erstausstattung des Babys vor dessen Geburt überwiesen hatte, war auf sein Konto gegangen. Er hatte es jedoch nicht an seine Frau weiter geleitet. Wegen weiterer Verzögerungen seitens des Mannes wartet Frau F. immer noch auf ihr zustehenden Zahlungen des Jobcenters.

Der Kinderwagen war verschwunden

Nun hat sie kürzlich jemanden in einem Hochhaus besucht. Als sie mit ihren beiden Kindern wieder gehen wollte, entdeckte sie, dass der Kinderwagen, der im Hausflur abgestellt war, gestohlen war. Das Jobcenter fühlt sich nicht zuständig, weil die Familie vor der Geburt des zweiten Kindes Mittel aus der Bundesstiftung Mutter und Kind erhalten hatte.

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