Nach der Trennung setzt der Exfreund von Frau T. den Terror fort. Schließlich griff er sie mit einem Messer an und verletzte sie lebensgefährlich.

Lokales: Sybille Neth (sne)

49Stuttgart - Zusammen mit ihren Kindern ist Frau T. zu Verwandten in den Mittleren Neckarraum geflüchtet. Sie will dort so schnell wie möglich wieder auf eigenen Beinen stehen – eine Arbeit und eine Wohnung finden. Die liebevolle Mutter ist vor einigen Monaten nur knapp mit dem Leben davon gekommen. Ihr Ex-Freund hatte sie nach der Trennung verfolgt und bedroht. Die Polizei konnte nicht einschreiten, solange kein tätlicher Angriff vorlag, auch nicht als der notorisch eifersüchtige Mann ihr Auto in Brand setzte. Der Exfreund hatte ein Näherungsverbot, dennoch lauerte er Frau T. eines Tages vor ihrer Wohnung auf und verletzte sie mit zahlreichen Messerstichen so schwer, dass sie fast ums Leben gekommen wäre.

 

Der Unterschlupf, in dem sie derzeit mit den Kindern lebt, ist beengt und nur eine Notlösung. Einen Wohnberechtigungsschein erhält Frau T. derzeit nicht, weil sie noch keine zwei Jahre im Großraum Stuttgart lebt. Auch das Arbeitslosengeld II konnte sie erst jetzt beantragen. Bisher musste sie mit dem Kindergeld haushalten. Von ihren Verwandten wird sie zwar unterstützt, finanziell können diese ihr aber nicht unter die Arme greifen. Jetzt bittet sie – mit Blick auf den hoffentlich bald bevorstehenden Umzug in eine eigene Wohnung – um eine Spende für Betten und einige Einrichtungsgegenstände. Aus der früheren Wohnung konnte sie nur Kleidung und Spielzeug mitnehmen. Der Ex-Freund hatte bei seinen häufigen Tobsuchtsanfällen viel Mobiliar zerstört.

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