Seit Geburt ist Herr Z. gelähmt. Ein Handbike würde seine Mobilität und Selbstständigkeit erhöhen. Vor Jahren besaß er so ein Gefährt. Aber es wurde ihm gestohlen.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Stuttart - 57 Bewegung tut gut. Das weiß Herr Z. Vor elf Jahren hatte ihm die Krankenkasse ein Handbike finanziert. Damit kam er rum und zwar ohne fremde Hilfe. Das war für den Mann Mitte dreißig die schönste Erfahrung: Er konnte selbst bestimmen, wann er wohin wollte. Herr Z. ist seit Geburt gelähmt. „Das ist das Gute“, sagt er – „ich kenne es gar nicht anders“. Er ist auf einen Rollstuhl angewiesen. Aber im Gegensatz Menschen, die eine Querschnittslähmung haben und mit den Armen die Räder ihres Rollstuhls drehen können, fällt dies Herrn Z. schwer. Besonders wenn es kalt ist. Dann steht der Körper unter extremer Spannung und er dafür zuwenig Kraft. Das Handbike wurde ihm nach wenigen Monaten gestohlen

 

Schwierige Jobsuche für Rollstuhlfahrer

Herr Z. leidet unter einem Tetraspasmus, von dem Arme und Beine betroffen sind. Er lebt seit Jahren alleine und meistert mit Unterstützung durch das ambulant betreute Wohnen seinen Alltag. Einige Jahre war der gelernte Bürokaufmann in seinem Beruf tätig. Als er in dem Betrieb durch Umstrukturierungen seine Arbeit verlor, bekam er Depressionen. Dennoch ist er ein positiv gestimmter Mensch. Einen neuen Job hat er bisher nicht gefunden. Das liegt nicht an seiner Qualifikation, sondern an der Tatsache, dass die Arbeitsstellen für ihn nicht erreichbar sind oder dass er abgelehnt wird, weil er im Rollstuhl sitzt.

Pedale werden mit den Händen bewegt

Ein Handybike würde seine Lebensqualität in vielerlei Hinsicht steigern. Es handelt sich dabei quasi um ein halbes Fahrrad. Das kann er mit wenigen Handgriffen an den Rollstuhl anklicken. Bewegt wird das Handbike im Prinzip genauso wie ein Fahrrad: Allerdings werden die Pedale nicht mit den Füßen, sondern mit den Händen gedreht. Mit 16 Gängen und einer Rücktrittbremse – für die Hände lassen sich damit längere Strecken zurück legen.

Mit 30 Sachen den Berg runter

Das Handbike würde den Aktionsradius von Herrn Z. vergrößern – ohne Fahrdienst oder fremde Hilfe. Sein erstes Spezialrad wurde vor seinem damaligen Wohnhaus gestohlen. Es war nicht versichert. In seine jetzige Wohnung könnte er das Rad mitnehmen und versichern würde er es auch. Aber die Krankenkasse hat alle seine Anträge für die Finanzierung oder einen Zuschuss abgelehnt. Herr Z. lebt von Arbeitslosengeld II und Pflegegeld. Als Empfänger dieser Leistungen darf er nur einen relativ geringen Betrag für die Anschaffung des Rades ansparen. Wäre es mehr, würden ihm die Betreuungsleistungen gestrichen. Damit Herr Z. wieder „mit 30 Sachen den Berg hinab sausen kann“, benötigt er finanzielle Hilfe, denn alleine kann er nicht einmal theoretisch die Anschaffung stemmen.

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