Die alleinerziehende Mutter stemmt mit Organisationstalent ihre Berufstätigkeit und die Erziehung der Kinder. Jetzt sprengt eine Zahnarztrechnung das kleine Budget.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Stuttgart - Das Schicksal macht Frau T. immer wieder aus heiterem Himmel einen Strich durch die Rechnung. Gerade hat die alleinerziehende Mutter Ende 30 eine neue Wohnung gefunden – und schon kommt die Kündigung ihres Arbeitsplatzes. Sie ist gelernte Fachverkäuferin, die Filiale, in der sie jahrelang tätig war, wurde geschlossen. „Eine Woche vorher habe ich es erfahren“, ärgert sie sich. Aber die resolute Frau sagt stolz: „Ich habe schon einen neuen Job gefunden.“ Die Bedingungen bei der Einteilung für die Schichten sind nicht besser als vorher, denn obwohl sie Kinder hat, hat sie keinen Anspruch auf eine feste Arbeitszeit. Die wird von Woche zu Woche ausgehandelt.

 

Trennung vom brutalen Partner

Durch ihren Ex-Partner hat sie keinerlei Unterstützung. Er zahlte noch nie Unterhalt für seine Kinder, das Jüngste kennt er persönlich gar nicht. „Ich habe mich an dem Tag, an dem ich erfahren habe, dass ich wieder schwanger bin, endgültig von ihm getrennt“, erzählt sie. Damit hat sie ein Martyrium für sich und ihren Nachwuchs beendet. Mehrfach musste die Polizei anrücken, weil der Mann sie und die Kinder misshandelte.

Er war arbeitslos, sie verdiente den Lebensunterhalt. Das Haus verließ sie immer mit sehr ungutem Gefühl, denn sie musste permanent Angst um die Kinder haben. Ein Kind hatte er einmal über das Balkongeländer gehalten und tat so, als wolle er es fallen lassen. Zum Schluss erteilte ihm das Gericht ein Näherungsverbot.

Das Gehalt reicht nicht aus

Als sie ihn frisch kennengelernt hatte, schwebte sie auf Wolke sieben. „Er war so nett, so freundlich und überall beliebt.“ Das sollte sich radikal ändern. Nachdem das erste Kind geboren war, wurde alles anders. „Wenn ich Freunden erzählt habe, was bei uns zuhause los ist, hat mir das anfangs niemand geglaubt“, sagt sie. Die Kinder hat sie bisher alleine durchgebracht – mit einigem Organisationstalent, damit sie ihrem Job im Einzelhandel nachgehen konnte. „Ich war trotz der Kinder da echt flexibel“, sagt sie.

Ihr Verdienst war stets so knapp, dass sie aufstockend Hilfe zum Lebensunterhalt vom Jobcenter beziehen musste. Davon hat sie auch die kieferorthopädische Behandlung eines Kindes bezahlt. Doch zunehmend mehr Kinder leiden heute unter weichem Zahnschmelz. Genau dieses Phänomen ist jetzt beim Nachwuchs von Frau T. diagnostiziert worden. Die Krankenkasse bezahlt ihr nach der Härtefallregleung zwar den doppelten Zuschuss, dennoch muss sie mehr als 300 Euro selbst bezahlen – Geld, das sie nicht hat, zumal sie gerade erst die Kosten für den Umzug hatte.

Jahrelang hat Frau F. in der Gastronomie gearbeitet. Jetzt, mit Anfang 50, ist sie gesundheitlich so angeschlagen, dass dies nicht mehr geht. Auch ihr Ehemann kann in seinem Beruf als Bäcker nicht mehr tätig sein, weil er eine Mehlstauballergie entwickelt hat. Frau F. hat einen Job auf dem zweiten Arbeitsmarkt gefunden. Sie selbst leidet aber unter chronischen Rückenschmerzen und ist seit Jahren deshalb in ärztlicher Behandlung.

Arbeit trotz Schmerzen

Die Kosten für medizinische Schuheinlagen, die ihre Beschwerden lindern, aber laufend erneuert werden müssen, werden nicht ganz von der Krankenkasse übernommen. Trotz ihrer vielen gesundheitlichen Einschränkungen ist es ihr ein großes Anliegen, einer Arbeit nachzugehen. Jetzt benötigt sie dringend eine neue Brille mit Gleitsichtgläsern. Diese kann Frau F. aus eigener Tasche nicht bezahlen.

Die Diagnose Bauchspeicheldrüsenkrebs ist fast immer ein Todesurteil. Herr W. erhielt sie schon mit 17 Jahren. Eine Operation konnte den jungen Mann damals retten. Doch er wurde nie wieder richtig gesund. Als er in Kontakt mit Heroin kam, war er von dessen schmerzlindernder Wirkung beeindruckt. Er kam nicht mehr davon los und wurde abhängig. Später begann er eine Substitutionsbehandlung und konnte sich aus dem Drogenmilieu lösen. Heute, mit über 60 Jahren, ist Herr W. stabil substituiert und konsumiert keine Drogen mehr.

Herr W. war immer krank

Wegen seines schlechten Gesundheitszustands wurde er bereits vor 20 Jahren erwerbsunfähig und lebt von Grundsicherung. Seit langem ist er Diabetiker. Die speziellen Schuhe, die er wegen seiner Krankheit benötigt, bezahlt weder die Krankenkasse noch das Sozialamt. Herr W. leidet außerdem an Hepatitis C, die behandelt werden muss. Hierfür muss vorab eine Ultraschalluntersuchung seiner Leber gemacht werden, um festzustellen, wie stark sie geschädigt ist. Auch dies muss er aus eigener Tasche bezahlen und benötigt eine Spende von insgesamt 160 Euro.

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