Die Ermittlungen haben fast zweieinhalb Jahre gedauert, nun wird die Akte "Mappus und der EnBW-Deal" geschlossen. Eine Chronologie der Ereignisse.

Stuttgart - Der Milliarden-Deal des früheren Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) mit dem französischen Energiekonzern EDF zum Einstieg des Landes beim Energieversorger EnBW beschäftigt bis heute die Justiz und die Politik. Eine Chronologie:

 

19.1.2000: Das Land verkauft 25,01 Prozent der EnBW an den französischen Stromkonzern EDF und erhält dafür 4,7 Milliarden Mark (2,4 Milliarden Euro). Mit einem Großteil des Geldes wird die gemeinnützige Landesstiftung gegründet. Ministerpräsident Erwin Teufel (CDU) kündigt sinkende Strompreise an.

06.12.2010: Wenige Monate vor der Landtagswahl kauft Baden-Württemberg überraschend die EnBW-Anteile von der EDF zurück. Der Kaufpreis für einen 45-Prozent-Anteil: 4,67 Milliarden Euro. Angewendet wird das sogenannte Notbewilligungsrecht, um eine Befassung des Landtags zu umgehen.

06.10.2011: Der Staatsgerichtshof Baden-Württemberg erklärt den EnBW-Deal für verfassungswidrig. Die Richter geben Grünen und SPD, die inzwischen die Regierung stellen, recht: Die Mappus-Regierung hätte das Geschäft nicht am Landtag vorbei abwickeln dürfen.

21.12.2011: Erste Sitzung des EnBW-Untersuchungsausschusses.

26.01.2012: Ein Bericht der Landesregierung legt nahe, dass sich Mappus wohl über den Rat seiner juristischen Berater, die vor einem Umgehen des Parlaments gewarnt haben sollen, hinweggesetzt hat.

09.03.2012: Mappus und sein damaliger Finanzberater, der Deutschlandchef der Investmentbank Morgan Stanley, Dirk Notheis, treten vor dem Ausschuss auf. Mappus räumt ein, dass er den Deal so nicht nochmals abschließen würde, hält ihn aber insgesamt „nach wie vor für richtig“.

25.05.2012: Es wird bekannt, dass die grün-rote Regierung beim internationalen Schiedsgerichtshof klagt. Die EDF soll 834 Millionen Euro zurückzahlen

11.07.2012: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart nimmt Ermittlungen gegen Mappus wegen Verdachts der Untreue auf und durchsucht Wohnungen und Büros. Gegen Notheis wird wegen Beihilfe ermittelt.

17.07.2012: Notheis zieht die Konsequenzen aus der Kritik an seiner Rolle beim EnBW-Deal und gibt seinen Posten bei Morgan Stanley auf.

19.02.2013: Der U-Ausschuss-Vorsitzende Ulrich Müller (CDU) verlässt das Gremium wegen Kontakten zu Mappus. Auch der CDU-Obmann Volker Schebesta zieht sich deswegen zurück.

01.03.2013: Im Zuge der EnBW-Ermittlungen wird bekannt, dass französische Ermittler Büros beim Energiekonzern EDF und der Investmentbank Morgan Stanley durchsucht haben.

19.04.2013: Die Staatsanwaltschaft kündigt an, sie lasse ein eigenes Gutachten erstellen, um den Wert des EnBW-Aktienpaketes beim Rückkauf durch das Land zu ermitteln.

04.06.2013: Der CDU-Abgeordnete Winfried Mack zieht sich als Konsequenz aus der Weitergabe von Informationen an Mappus aus dem U-Ausschuss zurück.

14.06.2013: Mappus rechtfertigt vor dem Ausschuss sein Verhalten und attackiert seine damaligen Rechtsberater. Es sei eine „Riesensauerei“, wenn die Anwaltskanzlei Gleiss Lutz die Verantwortung für das Ausschalten des Parlaments allein ihm zuschiebe.

21.11.2013: Mappus hat nach einem Gutachten der Staatsanwaltschaft Stuttgart für die EnBW-Anteile knapp 780 Millionen Euro zu viel bezahlt.

14.02.2014: Mappus tritt erneut im U-Ausschuss auf. Es wird bekannt, dass er gegen das Gremium vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart klagt. Damit will er das bisher verweigerte Fragerecht durchsetzen. Zugleich kündigt er juristische Schritte gegen die Kanzlei Gleiss Lutz an.

21.02.2014: Der frühere EnBW-Chef Hans-Peter Villis erklärt, Mappus habe aus seiner Sicht nicht zu viel für die EnBW-Anteile gezahlt.

03.04.2014: Mappus reicht Klage beim Landgericht Stuttgart gegen seine früheren Rechtsberater von der Kanzlei Gleiss Lutz ein.

04.06.2014: Der EnBW-Untersuchungsausschuss zieht Bilanz seiner Arbeit. Grüne und SPD halten es für bewiesen, dass Mappus rund 800 Millionen Euro zu viel für die EnBW-Anteile zahlte. CDU und FDP sehen hingegen keine Belege dafür, dass der Preis nicht angemessen war.

26.06.2014: Das Landtagsplenum diskutiert über den Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses und zieht so einen Schlussstrich unter die parlamentarische Aufarbeitung des Vorganges.

28.10.2014: Vor dem Landgericht Stuttgart beginnt die Verhandlung zur Mappus’ Klage gegen seine früheren Rechtsberater. Es geht um Schadenersatz.

29.10.2014: Die Staatsanwaltschaft gibt bekannt, dass die 2012 aufgenommenen Ermittlungen wegen Untreue gegen Mappus eingestellt wurden. Es habe kein strafbares Verhalten nachgewiesen werden können.