Bei der Verabschiedung des Energieleitungsausbaugesetzes hat es im Bundestag kontroverse Diskussionen gegeben.

Berlin - Die geplante 380-Volt-Stromtrasse von Uhingen nach Aalen ist ein Produkt der Bundespolitik. Am 7. Mai 2009 verabschiedete der Bundestag das Energieleitungsausbaugesetz mit den Stimmen der CDU/CSU und der SPD, die in einer großen Koalition vereint waren. Das Gesetz bestimmte 24 Leitungsprojekte, deren Bau als vordringlich eingestuft wird und denen ein beschleunigtes Verfahren eingeräumt wurde. In den betroffenen Gegenden wurde niemand befragt, offiziell deswegen, weil man nur die Anfangs- und Endpunkte der Trasse (Ebersbach-Bünzwangen und Aalen-Goldshöfe) sowie einen Durchgangspunkt festlegte. Dieser liegt im Schwäbisch Gmünder Teilort Lindach (Ostalbkreis).

 

Wer die Protokolle jener Sitzung liest, stößt indes auf alle Argumente, welche die Gegner der Trasse nun anbringen. Das Gesetz greife „massiv in die Mitbestimmungsrechte der Bürger ein“, sagte der Abgeordnete Hans-Kurt Hill (Linke). Die Chance, die Energienetz zukunftsfähig auszubauen, werde vertan. Beim Bau der 380-KV-Leitung werde auf die Gesundheit der Bürger keine Rücksicht genommen, obwohl der Elektrosmog dieser Leitungen besonders hoch sei. „Das ist ein Gesetz, das die Rechte der Bürger massiv beschneidet und nur den Energiebossen dient“, so der Abgeordnete. Dem Netzausbau mit solchen Leitungen müsse stattdessen eine Erforderlichkeitsprüfung vorausgehen, forderte Hill, der das Gesetz in der Debatte „Flickschusterei“ nannte. Der Bundestagsabgeordnete Franz-Josef Fell (Grüne) kritisierte, das Gesetz trage „die Handschrift der großen Stromerzeuger. Die fünf Projekte für die Erdverkabelung seien „willkürlich“ bestimmt worden. Der Entwurf enthalte einen Abbau von Bürgerbeteiligungsrechten. „Sie sollten sich nicht beschweren, wenn in diesen Regionen die Politikverdrossenheit zunimmt“, sagte der Grüne voraus.