Immer mehr Menschen werden älter. Deshalb gibt es auch immer mehr demente Alte. Die Veränderungen in ihrem Gehirn können zu einem kriminellen Verhalten führen. Was werden Richter mit diesen Straftätern machen?

Stuttgart - Es wird immer mehr Menschen geben, die 70 Jahre lang unauffällig gelebt haben, selbstverständlich auch straffrei, und die als Greise beginnen zu stehlen, einzubrechen, andere Menschen anzugreifen. Der Grund dafür ist ein medizinischer: Die Menschen werden immer älter. Deshalb gibt es immer mehr demente Menschen. Eine Form der Demenz geht mit einer Veränderung des Vorderhirns einher. Diese Veränderung lässt sich bereits in einem sehr frühen Stadium der Krankheit mit einem Computertomografen nachweisen. Und es gibt einen engen statistischen Zusammenhang zwischen dieser Veränderung und den Straftaten. Was werden Richter mit diesen Straftätern machen, die nach traditionellen Maßstäben weit davon entfernt sind, als schuldunfähig oder schuldgemindert zu gelten?

 

Der freie Wille als Fiktion?

Professor Hans J. Markowitsch, Physiologischer Psychologe in Bielefeld, stellt dieses Beispiel auf dem Deutschen Anwaltstag vor, der auch über das Thema diskutierte: „Was lassen die Neurowissenschaften von unserem Strafrecht übrig?“ All den Juristen im Saal kann das Schicksal einer Demenz noch drohen; das stärkt das Verständnis für solche Täter. Andere, bei denen sich ebenfalls Veränderungen im Gehirn nachweisen lassen, können auf weniger Verständnis hoffen. In den USA hat eine Wissenschaftlerin 18 Straftäter untersucht, die in Texas zum Tode verurteilt worden waren. 16 von ihnen hatten als Kind eine Schädel-Hirn-Verletzung. Bei allen wurde eine psychische Erkrankung diagnostiziert. Alle waren entweder Halb- oder Vollwaisen. Der Satz von der schweren Kindheit, den so viele Menschen nicht mehr hören können, hat also doch eine gewisse Berechtigung. Markowitsch spricht nicht alle Täter von Schuld frei, aber er hat Zweifel an der Fiktion des „freien Willen“, der Grundlage unseres Strafrechts. .

Solche Zweifel hat auch die Rechtsprofessorin Tatjana Hörnle von der Humboldt-Universität Berlin, die allerdings meint, auch ohne Schuldvorwurf Täter bestrafen zu können. Wenn man das Recht erst einmal von seiner überkommenen religiösen Verbrämung befreie, genüge für ein Urteil der Tatunrechtsvorwurf. Es genüge, wenn der Täter über die „normative Kompetenz“ verfüge, sein Unrecht einzusehen. Würden sich Hörnles Argumente durchsetzen, hätte das nachteilige Folgen für etliche Angeklagte. Die Strafmilderung bei verminderter Schuldfähigkeit hätte in ihrem System keinen Platz mehr – weil es darauf nicht mehr ankommt.

Sensibilität für abweichendes Verhalten

Rechtsprofessor Klaus Günther von der Uni Frankfurt geht andere Wege, um die Neurowissenschaften mit dem Recht zu versöhnen. Es komme nicht darauf an, ob ein Täter unmittelbar vor der Tat einen freien Willen hatte oder die Nervenzellen im Hirn bereits geschaltet hatten, bevor er sich entschloss zu töten. Der Mensch sei vielmehr „freiheitsspezifisch determiniert“ durch die Lernprozesse von frühester Kindheit an. In seinem „Binnenraum“ werde er durch Kommunikation und Handlungen „normativ strukturiert“. Wie das bei Menschen aussieht, deren Umgebung nicht freiheitsorientiert ist, sagte Günther nicht. Er meinte aber, schon übermäßiger Fernsehkonsum könne die Auffassung einer ganzen Generation von gesellschaftlichen Normen verändern. Er plädierte dafür, sensibler zu sein für die Ursachen abweichenden Verhaltens.

Was wird sich bei der Justiz nun ändern? In den nächsten 20 Jahren nichts, meint Hörnle. Dafür seien Juristen zu konservativ.