Seit Monaten schwelt der Streit um ein Gebäude an der Wagenburgstraße. Der Bau- und Heimstättenverein, der Besitzer des Hauses ist, will notfalls klagen.

Klima/Nachhaltigkeit : Thomas Faltin (fal)

Stuttgart - Die meisten Mieter haben mittlerweile das Haus, Wagenburgstraße 149 bis 153, verlassen. Anfang nächsten Jahres hätte es eigentlich abgerissen werden sollen – doch danach sieht es derzeit nicht mehr aus: Denn das Baurechtsamt hat das Abrissgesuch des Besitzers, des Bau- und Heimstättenvereins, abgelehnt. Der Streit spitzt sich deshalb jetzt in mehrfacher Hinsicht zu.

 

Worum geht es? Der Bau- und Heimstättenverein möchte an der Stelle des bisherigen Hauses einen Neubau errichten – der Bezirksbeirat Ost, ein Mieter sowie mittlerweile die Mehrheit des Gemeinderates möchten das Gebäude aber erhalten, weil sie es für stadtbildprägend halten. Das Haus ist in den Jahren 1928 bis 1930 nach Plänen Karl Beers (1886-1965), eines Sozialdemokraten und Architekten, gebaut worden. Beer hat einen eigenen Stil der Arbeiterarchitektur entwickelt, und er hat den Bau- und Heimstättenverein, der sich von Anfang an einer sozial schwächeren Mieterklientel verpflichtet gefühlt hat, in den Jahren von 1924 bis zur erzwungenen Auswanderung Beers 1933 geprägt. Man kann deshalb nicht einfach behaupten, der Verein habe keinen Sinn für Denkmalschutz: Beer ist Teil der Vereinsgeschichte; ein anderes Gebäude Beers hat man gerade aufwendig sanieren lassen.

Mängel beim Brandschutz

Ulrich Goeser, der Vorsitzende des Vereins, sieht aber für das Ensemble in der Wagenburgstraße keine Zukunft. Wenn man das Haus dämme, würde dies die typische Fassade zerstören; der Beton im Keller sei marode, die Hauseingänge seien viel zu klein, und auch die Raumaufteilung genüge modernen Ansprüchen nicht. Nach den Querelen der vergangenen Monate hat der Verein weitere Gutachten in Auftrag gegeben. Das Fazit laut Goeser: Beim Brandschutz herrschten „miserabelste Verhältnisse“, in den Decken lagerten gesundheitsschädliche Schlacken, und wenn man einen ordentlichen Schallschutz verwirklichen wollte, müsste man die Außenwände verstärken, was statisch kaum möglich sei. „Das Gebäude ist nicht modernisierbar – und wir werden es auch definitiv nicht sanieren“, sagt Goeser deshalb.

Die Grünen, die SPD und die SÖS halten dagegen. Die Denkmalbehörde will das Haus zwar nicht unter Schutz stellen, weil das im Krieg beschädigte Gebäude nicht originalgetreu aufgebaut worden war. Die Stadträte sehen das Gebäude aber dennoch als historisch bedeutend und als prägend für den Osten an. Sie haben deshalb mit ihrer Mehrheit durchgesetzt, dass die städtische Erhaltungssatzung für das Gebiet in der Wagenburgstraße geändert wurde. Ein Abriss ist nun nicht mehr so leicht möglich.

Verein wirft der Verwaltung Willkür vor

Das Baurechtsamt hat die Beseitigung des Hauses auf der Grundlage dieser neuen Rechtslage nun nicht genehmigt. Ulrich Goeser nennt dies offen Willkür. Er kenne mehrere Gebäude allein im Osten, die trotz vergleichbarer Erhaltungssatzung beseitigt werden durften. „Diese Satzung ist eine Lex Bau- und Heimstättenverein. Allein mit politischen Argumenten will man den Abriss verhindern – niemand interessiert sich für die Sachargumente“, sagt er.

Kirsten Rickes, die Leiterin des Baurechtsamtes, widerspricht: Die Satzung für die Wagenburgstraße sei extra für das Gebäude 149 erlassen worden. Es liege nahe, dass der Abriss nicht möglich sei. In anderen Fällen könnten Häuser, die nicht im Zentrum der Satzung stehen, manchmal beseitigt werden: „Das ist immer eine Einzelfallentscheidung“, sagt Rickes.

Vorwurf: Mieter aus dem Haus gedrängt

Der SÖS-Stadtrat Gangolf Stocker glaubt, dass das Gebäude sehr wohl erhalten werden könnte. Mehrere Experten, die mittlerweile ein Hausverbot an der Wagenburgstraße erhalten hätten, hätten ihm dies bestätigt. Was ihn weiter erbost, ist die Art und Weise, wie der Verein mit den Mietern umgegangen sei; Stocker kann sich dabei der Rückendeckung des Vorsitzenden des Stuttgarter Mietervereins, Rolf Gaßmann, sicher sein. Der Verein habe allen Mietern angekündigt, dass im Winter das Wasser abgedreht werde. So habe man sie möglichst schnell aus dem Haus drängen wollen. Goeser hält dagegen: Alle hätten mehrere neue Wohnungen angeboten bekommen, der Umzug werde bezahlt. Das Wasser müsse abgestellt werden, weil das Haus keine Zentralheizung habe und bis auf vier oder fünf Wohnungen leer stehe: „Das Risiko eines Rohrbruchs bei Frost ist zu groß.“

Stadt wird das Gebäude nicht kaufen

Der Bau- und Heimstättenverein hat Widerspruch gegen den Bescheid des Baurechtsamtes eingelegt; der Fall wird nun nochmals von der Stadt und auch vom Regierungspräsidium geprüft, was Monate dauern wird. Sollte es beim bisherigen Bescheid bleiben, werde man klagen, kündigt Ulrich Goeser an. Er befürchtet, dass sich nun lange Zeit gar nichts bewege: „Das wäre das Schlechteste für alle Parteien.“

Eine Alternative ist derzeit nicht in Sicht: Die Stadt Stuttgart jedenfalls hat es abgelehnt, das Gebäude zu kaufen.