Eine Weide hat sich bei Echterdingen auf einem Bauwerk festgewurzelt, über das schon die erste Schmalspurbahn auf die Filder gerollt ist. Muss das Gehölz weichen?

Immer wieder sonntags sind Stuttgarter Ausflügler mit dieser Bahn auf die Filder gefahren, werktags hat diese die Arbeiter in die Stadt gebracht. Die Rede ist von der Filderbahn, einer Schmalspurbahn, die am 24. Dezember 1897, also vor etwas weniger als 125 Jahren, zum ersten Mal von Möhringen nach Neuhausen fuhr und auch in Unteraichen und Echterdingen Halt machte. Krautfässer wurden auf diesen Schienen einst transportiert. Viele Tausend Liter Stuttgarter Latrine gelangten so als Naturdünger auf die Filder. Heute ist die ehemalige Bahntrasse ein beliebter Radweg.

 

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Wolfgang Haug, FDP-Stadtrat und Echterdinger Urgestein, hat in seiner Kindheit oft am Alten Bahndamm gespielt, der zwischen Echterdingen und Leinfelden liegt und von der Existenz der Filderbahn zeugt. Für Haug ist dieser Ort Teil der Mobilitätsgeschichte der Stadt. Deshalb möchte er den Antrag stellen, diesen unter Denkmalschutz zu stellen. Das Problem: Eine imposante Weide krallt sich an die Brücke aus Sandstein, die über einen Bach führt, der auf der einen Seite der Brücke Aicherbach heißt und auf anderen Seite zum Erlenbach wird. Laut Haug droht der Baum das Gemäuer zu sprengen. Er sagt: „Entweder fällt man den Baum oder man opfert das Bauwerk.“

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Andrea Egner, Leiterin des städtischen Umweltamtes, sieht das etwas anders. „Unseres Erachtens hat die Weide bisher keine ernsthaften Schäden am Bauwerk verursacht“, schreibt sie unserer Zeitung auf Nachfrage. Obwohl der Baum dort schon sicher 70 oder gar 80 Jahre gestanden habe. Er werde sicher keine weiteren 80 Jahre mehr stehen, und „das Dickenwachstum des Baumes wird mit zunehmendem Alter immer geringer“.

Die Brücke sei bisher auch nicht als ein Baudenkmal eingetragen. Die Vegetation entlang des Bahndamms – also inklusive der Weide – sei aber als ein Naturdenkmal ausgewiesen. „Wir werden die Situation in den nächsten Jahren weiter beobachten. Falls es das Alter des Baumes erforderlich macht, wäre als Maßnahme ein Kronenschnitt erforderlich“, schreibt sie weiter.