Historisches zum Leonberger Pferdemarkt Pferdehandel war früher gefährlich
Im Krieg gegen die Osmanen kamen viele Pferde um. Deshalb hatte Kaiser Karl VI. 1718 den Pferdehandel verboten.
Im Krieg gegen die Osmanen kamen viele Pferde um. Deshalb hatte Kaiser Karl VI. 1718 den Pferdehandel verboten.
Ein kaiserliches Patent aus Wien hat pünktlich zum 34. Leonberger Pferdemarkt den Leonberger Vogt Laurentius Roser, das Rathaus und den Magistrat der Stadt am 1. Februar 1718 erreicht. Und das klang nicht gut für den bevorstehenden großen Pferde- und Viehmarkt am zweiten Dienstag im Monat, an den die gesamte Stadt hohe Erwartungen hatte.
Im Schreiben wandte sich nicht nur „Karl der Sechste, von Gottes Gnaden erwöhlter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reiches“ mit einer klaren Botschaft an seine Untertanen. Auch „Eberhard Ludwig, Herzog zu Württemberg und Teck, Graf zu Mömpelgard“ sowie „Johann Franz, Bischoff zu Constanz, Herr der Reichenau“, hatten ihre Siegel auf den Erlass gedrückt, in dem es um den Verkauf und Schmuggel von Pferden ins Ausland ging.
Es sei „nicht ohnbekannt, welchergestalten im vorigen Jahr (also 1717) unserer Reutherey und Artillerie, so in denen mit dem Erbfeind der Christenheit (die Türken) glücklich gehaltenen Schlachten und Belagerungen viele tausend Pferde teils umgekommen, teils aus dem dienstbaren Stand gesetzt wurden“, schreibt die kaiserliche Kanzlei im Namen Karls des Sechsten. „Dahero wegen des Erb-Feindes Hochmuth und abermaligen starken Rüstung zur Fortsetzung des Krieges und Pflanzung fester Ruhe und Sicherheit des ganzen Christenwesens wir Uns bemüßiget finden, um sothanen Abgang der Pferde aufs baldmöglichste zu ersetzen“, lässt der Kaiser Land und Leute wissen. Deswegen würden Offiziere losgeschickt, um in des Heiligen Römischen Reiches Landen neue Pferde aufkaufen.
Doch es gibt ein großes Aber. „Uns kommt inzwischen von verschiedenen Orten die Nachricht, dass in des Römischen Reiches Gebieten in- und ausländische Christen und Juden unter allerlei Vorwand und Verschwärzungen (Schmuggel) eine große Menge Pferde aufgekauft und in die Schweiz und Pündnerische Landen (Graubünden), auch zu anderen Potenzen (Mächte) hin und wieder eigenmächtig verführet werden“, ist der Kaiser höchst ungehalten.
Dabei stehe klar in allen Satzungen des Reiches, dass zu „Erbfeindlichen und anderen Kriegszeiten das Reich weder von Mannen, noch von Pferden zu entblößen und deren Ausfuhr von fremden Mächten ohne eines Römischen Kaisers Erlaubnis keineswegs zu gestatten sey“. Eine solche zum „Nachteil der Teutschen Reiches und der Christenheit so freche Ausfuhr der Pferde“ müsse ernstlich eingestellt werden.
Im weiteren Verlauf des Befehls aus Wien wird deutlich, warum auch Herzog Eberhard Ludwig und Bischof Johann Franz, ihre Unterschrift daruntergesetzt haben. Sie sind nämlich die „Ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen Kreises“ und sollen als solche „baldige scharffe Verordnungen thun, damit solche unzulässige Einkauf und Verführungen der Pferde nicht verstattet werden.“ Insbesondere sollte keine Koppel noch andere ledige Pferde dürften ohne einen von der kaiserlichen Kanzlei ausgestellten Pass aus dem Land gelassen werden.
Die örtlichen Behörden sollen ein wachsames Auge haben auf die hinausfahrenden einheimischen und fremden Fuhrleute haben. Mit wie vielen Pferden sie über die Grenze fahren und mit wie vielen sie zurückkommen. Werden Unregelmäßigkeiten festgestellt, werden die Pferde konfisziert und die Täter bestraft. Auch wer durch Ankauf für die auswärtigen Rosshändler der Ausfuhr der Pferde Vorschub leistete, wurde ohne Ansehen der Person bestraft.
Dabei sollten im Schwäbischen Kreis nicht nur den Wegen in Richtung Schweiz große Aufmerksamkeit gewidmet werden, sondern vor allem den Grenzübergängen des „Rhein-Strohms“. Kein Wunder, denn auf der anderen Seite rüstete ein alter Feind des Kaiserreiches, der französische König ebenfalls seine Armee auf und benötigte dringend neue Pferde.
Doch wieso haben Herzog Eberhard Ludwig und Bischof Johann Franz das Patent auch unterzeichnet? Der Erste stand für die weltliche, der andere für die geistliche Macht im Schwäbischen Kreis. Der war einer der zehn Reichskreise, in die um 1500 das Heilige Römische Reich eingeteilt wurde.
Der Schwäbische Kreis war kein geschlossenes Territorium. Im Westen seine Gebiete in etwa bis zum Schwarzwald, manche bis an den Oberrhein. Die westlichsten Gebiete waren die badischen Territorien bei Basel. Im Osten markierte der Lech die Grenze. Im Süden reichte der Kreis bis an den Hochrhein und den Bodensee. Die südlichsten Gebiete lagen in Vorarlberg und Liechtenstein. Die Nordgrenze bildeten Karlsruhe, Heilbronn, Schwäbisch Hall und Dinkelsbühl
Das wichtigste Amt im Kreis war das Kreisausschreibamt. Die beiden „Kreisauschreibenden Fürsten“ setzten Ort und Zeit sowie den Beratungsgegenstand der Kreisversammlung fest. Durch Gewohnheitsrecht waren die beiden ranghöchsten Stände, der Herzog vom Württemberg als weltlicher Fürst (der gleichzeitig die evangelischen Interessen vertrat) und der Fürstbischof vom Konstanz als geistlicher Fürst (der galt als Haupt der katholischen Kreisstände) die kreisausschreibenden Fürsten. Der geistliche Fürst hatte dabei zwar den ersten Rang, der weltliche aber die Macht.
Interessant ist auf dem Patent das Datum an dem es erlassen wurde. Das ist zwar der 1. Februar. Aber bei dem Jahr heißt es „ anno Siebzehnhundert und achtzehn in unseren Reichen, des Römischen im Siebenden, des Hispanischen im fünfzehnten, des Hungarischen und Böhmischen, aber ebenfalls im Siebenden.“ Noch hatten nicht alle den Gregorianischen Kalender eingeführt, für den sich 1582 Papst Gregor XIII. entschieden hatte. Viele protestantische Herrscher hatten mit dieser päpstlich-katholischen Korrektur ihre Probleme und zögerten. Hierzulande sah man ihn anfangs, vor allem an der Universität Tübingen, als „päpstliche Schändlichkeit, ein Werk des Teufels und Antichrists, des Lügners und Menschenmörders“. Herzog Eberhard Ludwig hat den Gregorianischen Kalender 1700 im Württemberg eingeführt.
Weltpolitisch hatte des Kaiserliche Patent erhebliche Folgen. Nachdem Prinz Eugen 1716 die Osmanen in der Schlacht von Peterwardein geschlagen hatte und 1717 Belgrad eroberte, hatte das nun gut ausgerüstete Kaiserreich gute Karten in der Hand, um mit dem Frieden von Passarowitz den Venezianisch-Österreichischen Türkenkrieg zu beenden. Er wurde am 21. Juli 1718 in Passarowitz, im heutigen Serbien, zwischen Karl VI. sowie Venedig und Sultan Ahmed III. abgeschlossen. Das Osmanische Reich trat das Temescher Banat und die Kleine Walachei (im heutigen Rumänien) sowie Nordserbien mit Belgrad und Gebiete in Nordbosnien an Österreich ab. Dadurch erreichte das österreichische Habsburg seine größte territoriale Ausdehnung.
Doch auf den 34. Leonberger Pferdemarkt hatte der kaiserliche Erlass offenbar keine Auswirkungen. Aus den Bürgermeisterrechnungen der Zeit konnte Ina Dielmann vom Leonberger Stadtarchiv herauslesen, dass es in diesem Jahr weder bei der Zahl der vorgeführten Pferde, noch bei den städtischen Einnahmen aus den Marktgebühren einen Einbruch gab. „Die haben sich auch 1718, wie in den Jahren davor und danach, im unteren zweistelligen Gulden-Bereich bewegt“, hat sie festgestellt.