Die Polizei ermittelt gegen zehn Menschen, die bei den gewalttätigen Demonstrationen in Chemnitz den Hitlergruß gezeigt haben sollen. Ein Polizeisprecher sagte auf Nachfrage, dass es keine Festnahmen gegeben habe.

Chemnitz - Nach den gewalttätigen Demonstrationen rechter und linker Gruppen in Chemnitz ermittelt die Polizei gegen zehn Menschen, die den Hitlergruß gezeigt haben sollen. Ihnen wird das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorgeworfen, teilte die Polizei am Dienstag mit. Von mehreren Personen seien die Personalien aufgenommen worden. Ein Polizeisprecher sagte auf Nachfrage, dass es keine Festnahmen gegeben habe. Die Nacht in Chemnitz ist den Angaben zufolge ohne Zwischenfälle geblieben.

 

Zuvor waren am Montagabend bei Protesten Tausender rechter und linker Demonstranten in der Chemnitzer Innenstadt mindestens sechs Menschen verletzt worden. Laut Polizei sind vier davon Teilnehmer der von der rechtspopulistischen Bewegung Pro Chemnitz angemeldeten Demo. Diese seien bei der Abreise durch 15 bis 20 Angreifer verletzt worden. Zwei von ihnen seien zur Behandlung ins Krankenhaus gekommen.

Auslöser für die Kundgebungen sowie die gewalttätigen Übergriffe auf Ausländer am Sonntag war, dass ein 35 Jahre alter Deutscher durch Messerstiche getötet worden war. Zwei Tatverdächtige aus Syrien und dem Irak sitzen in Untersuchungshaft.

Geldstrafe oder Haft sind möglich

Symbole oder Bilder, Parolen, Uniformstücke, Lieder oder Grußformen, die das Nazi-Regime glorifizieren, sind in Deutschland verboten. Dazu gehört der auf Augenhöhe erhobene gestreckte rechte Arm, der zur Zeit des Nationalsozialismus als offizielle Grußform zum Personenkult um Adolf Hitler gehörte. Wer den Gruß aus politischen Gründen zeigt oder auch nur damit provozieren will, muss laut Paragraf 86a des Strafgesetzbuches (StGB) mit einer Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Haft rechnen.

Weitere strafrechtliche Folgen drohen unter Umständen durch den Paragrafen 130 des StGB: Wer den Hitlergruß zeigt, kann sich nämlich auch wegen Volksverhetzung strafbar machen und riskiert dann bis zu fünf Jahre Haft. Doch es gibt Ausnahmen: Etwa in Filmen oder beim Theater ist der Hitlergruß durch die Kunstfreiheit gedeckt.