Mehrfach hat die Hochschule für Gestaltung in Karlsruhe ihren Rektor abgewählt. Dann ging die Sache vor Gericht. Kehrt nach der jüngsten Entscheidung Ruhe ein?

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Es sind eine ganze Menge Steine gewesen, die den Verantwortlichen der Hochschule für Gestaltung (HfG) in Karlsruhe da vom Herzen gefallen sind. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hatte Anfang Mai entschieden, dass die Abwahl des Rektors voraussichtlich rechtswirksam ist. Das bringe die „nötige Stabilität und Sicherheit“, sagt Constanze Fischbeck, die als Prorektorin seit geraumer Zeit über Gebühr in die Arbeit der Verwaltung eingespannt ist. Man werde jetzt sehen, wie man sich neu aufstelle, ergänzt Kanzler Thomas Fröhlich.