Rechtsextremes Gedankengut sollen angehende Polizeibeamte über einen geheimen Chat ausgetauscht haben. Und auch sonst fiel der Nachwuchs auf. Nun sind sie raus.

Offenburg - Weil sie Nachrichten mit rechtsextremem Inhalt in einer geschlossenen WhatsApp-Gruppe ausgetauscht haben sollen, ermittelt die Staatsanwaltschaft Offenburg gegen die sieben vom Dienst suspendierten Schüler der Polizeihochschule. Es gehe um den Verdacht des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, teilte ein Sprecher der Behörde am Donnerstag mit. „Wie werden nun die Handyinhalte auswerten.“ Das werde einige Zeit in Anspruch nehmen.

 

Die Schüler hatten sich seit September 2019 in Lahr (Ortenaukreis) in der Ausbildung zum mittleren Polizeivollzugsdienst befunden. Inzwischen sind sie vom Dienst suspendiert und damit von der Ausbildung ausgeschlossen wegen erheblicher charakterlicher Mängel. Sie sollen endgültig aus dem Polizeidienst entfernt werden. Auch Polizeischüler stehen in einem Dienstverhältnis mit dem Land.

Grundsatz: hinschauen, wahrnehmen, reagieren

Auf die mutmaßlich rechten Umtriebe sei man durch Wahrnehmungen der Vorgesetzten und anderer Polizeischüler gekommen, teilte die Hochschule für Polizei in Villingen-Schwenningen (Schwarzwald-Baar-Kreis) mit. „Wir sind in diesem Bereich hochsensibel, reagieren sofort und gehen konsequent Verdachtsmomenten nach, die Bestrebungen oder Gesinnungen zum Gegenstand haben, die sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richten.“ Bei der Hochschule gelte der Grundsatz: hinschauen, wahrnehmen, reagieren.

Derzeit befinden sich rund 4500 Auszubildende, einschließlich Praktikanten, bei der Polizei in Ausbildung, wie ein Sprecher des Innenministeriums in Stuttgart mitteilte. Davon sind allein über1000 am Ausbildungsort Lahr in Ausbildung oder von dort aus im Praktikum. „Politische Einstellungen von Beamten werden in Baden-Württemberg nicht erhoben oder abgebildet.“ Sie müssten sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten. „Sie müssen bereits bei der Einstellung nach entsprechender schriftlicher Belehrung eine Erklärung zur Verfassungstreue abgeben.“