Wer über Missstände informiert, landet beruflich in der Sackgasse? Das darf nicht die Lehre aus der von der Kanzlerin aufgedeckten Affäre an der Hochschule Konstanz sein, kommentiert StZ-Autor Andreas Müller.
18.07.2019 - 15:03 Uhr
Stuttgart - Auf den ersten Blick erscheint das Ansinnen des Landes nachvollziehbar: Wenn eine Beamtin länger als zwei Jahre krank ist, liegt es nahe, ihre Dienstfähigkeit klären zu lassen. Das gilt umso mehr, wenn deshalb eine wichtige Führungsposition verwaist ist.