Exklusiv Die Beamtenhochschule in Ludwigsburg steht nicht mehr unter Korruptionsverdacht. Ermittlungen gegen die umstrittene Rektorin wurde jetzt eingestellt. Es ging um Geschenke und Geldzahlungen.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stutgart / Ludwigsburg - Die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg steht nicht länger unter Korruptionsverdacht. Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren gegen die umstrittene Rektorin Claudia Stöckle hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart jetzt eingestellt. Dies bestätigte eine Sprecherin der Behörde der StZ. Zugleich wurde entschieden, keine Ermittlungen gegen den Vorsitzenden des Hochschulrates, den früheren CDU-Politiker Jochen Kübler, einzuleiten. Es hätten sich keine Anhaltspunkte für strafbare Handlungen ergeben, sagte die Sprecherin.

 

Auslöser des Verfahrens waren mehrere, teils anonym, teils namentlich erstattete Strafanzeigen, die offensichtlich von Kritikern Stöckles stammten. Darin wurden zum einen Geschenke an den Vorsitzenden und ein weiteres Mitglied des Hochschulrates thematisiert, zum anderen Zahlungen, die sich Kübler und Stöckle gegenseitig gewährt hätten. Die Staatsanwaltschaft prüfte diese Vorgänge in den vergangenen Wochen auf mögliche Vorteilsgewährung oder Vorteilsannahme hin. Dabei stützte sie sich weitgehend auf Angaben Stöckles, die sich im Lauf der Untersuchung bestätigt hätten. Das Ergebnis: nichts deute auf Korruption hin.

Geschenke als sozialadäquat gewertet

Der frühere Oberbürgermeister und CDU-Landtagsabgeordnete Kübler hatte zu seinem 60. Geburtstag einen Gutschein für ein Fahrtraining auf dem Hockenheimring im Wert von mehr als 300 Euro erhalten. Inzwischen hat er diesen zurückgegeben. Ebenfalls zum 60. Geburtstag war das Hochschulratsmitglied Roger Kehle – im Hauptberuf geschäftsführender Präsident des Gemeindetages – mit einem T-Shirt für fast 100 Euro bedacht worden. Beide Präsente wertete die Staatsanwaltschaft als sozialadäquat; im Falle Küblers verteile sich der Betrag zudem auf 15 Personen, die an der Feier teilgenommen hätten. Auch die Verleihung der Ehrensenatorwürde für Kübler beanstandete sie nicht.

Als strafrechtlich nicht relevant werteten die Ermittler auch Sonderzahlungen und Zulagen. So erhielt Kübler über seine Aufwandsentschädigung von jährlich 3000 Euro hinaus einmalig 2500 Euro zusätzlich, wegen seines erhöhten Engagements während der Vakanz der Rektorenstelle. Dies war eng mit dem Wissenschaftsministerium abgestimmt. Stöckle bekam gleich zu Beginn einer Amtszeit eine höhere Funktionszulage als ihr Vorgänger; diese Erhöhung war jedoch schon vor ihrem Amtsantritt beschlossen worden; eine weitere Erhöhung wurde zunächst ausgesetzt. Eine mögliche Strafbarkeit der Vorgänge hatte insbesondere der Ludwigsburger Landrat Rainer Haas intern thematisiert.

Er witterte ein System gegenseitiger Begünstigungen. Das Wissenschaftsministerium hatte jedoch keine strafrechtliche Relevanz gesehen. Begründung: Geschenke und Zahlungen seien jeweils durch Gremienbeschlüsse gedeckt gewesen.

Rektorin: „zu Unrecht am Pranger“

Stöckle wertete die Voten von Ministerium und Justiz als Bestätigung, dass sie in dienst- und strafrechtlicher Hinsicht rechtmäßig gehandelt habe. Die Korruptionsvorwürfe seien „allesamt substanzlos“, sie sei „zu Unrecht an den Pranger gestellt“ worden, ließ sie ihren Anwalt erklären. Zugleich zeigte sie sich „erschüttert“ darüber, dass „strafbare Handlungen konstruiert“ worden seien.