Nur wer geimpft, genesen oder getestet ist, darf an den Lehrveranstaltungen der Hochschulen Baden-Württembergs teilnehmen. Mancherorts sind die Schnelltests vorübergehend noch kostenlos.

Heidelberg - Studierende müssen sich zum Start ins Wintersemester an die Corona-Vorgaben halten, Nachweise vorlegen - und ansonsten mit Konsequenzen rechnen. „Wer gegen die Regel verstößt, wird aus der Lehrveranstaltung verwiesen“, sagte der Rektor der Heidelberger Universität, Bernhard Eitel, der „Rhein-Neckar-Zeitung“ (Montag). „Der- oder diejenige darf das Universitätsgelände nicht betreten - so lange, bis er oder sie nachweisen kann, geimpft, genesen oder getestet zu sein. Sollte das wiederholt vorkommen, dann müssen wir uns natürlich etwas einfallen lassen.“

 

Auch die Hochschule Karlsruhe hatte schon angekündigt, dass Studierende, die sich nicht an die sogenannte 3G-Regel halten, künftig mit einem Ausschluss von der Hochschule rechnen müssen.

„Wir führen gerade eine Umfrage unter unseren Studierenden durch, wonach der weit überwiegende Teil der Studierenden bereits doppelt geimpft ist“, sagte Eitel. Für Ungeimpfte gebe es eine Übergangszeit, „in der wir alles tun, um auch ihnen die Teilnahme an unseren Veranstaltungen zu ermöglichen“. Bis Ende November würden kostenlose Schnelltests angeboten. „Grundsätzlich empfehlen wir aber denjenigen, die noch nicht geimpft sind - sofern das aus gesundheitlichen Gründen für sie möglich ist -, sich auch impfen zu lassen“, sagte der Rektor. „Nicht nur, um den universitären Betrieb sicherzustellen, sondern auch, um die eigenen Kommilitoninnen und Kommilitonen zu schützen.“