Die Landtagsabgeordneten von Baden-Württemberg erhalten zum 1. Juli höhere Diäten. Auch die Kostenpauschale und der Vorsorgebeitrag steigen. Die Bundestagsabgeordneten bekommen ebenfalls mehr Geld.

Stuttgart - Für die 143 Abgeordneten im Stuttgarter Landtag ist der 1. Juli ein besonderer Termin. Immer zur Jahresmitte ändert sich ihr Einkommen. In diesem Jahr steigt die steuerpflichtige Entschädigung um 2,4 Prozent auf 7963 Euro, teilte der Landtag am Mittwoch mit. Ein Jahr zuvor waren es 2,1 Prozent mehr. Zudem wird die steuerfreie Kostenpauschale etwa für Büro, Telefon und Fahrtkosten um 1,8 Prozent auf 2208 Euro angehoben. Für die eigenständige Altersvorsorge erhalten die Abgeordneten künftig 1751 Euro, 1,81 Prozent mehr als bisher.

 

2005 hatten die baden-württembergischen Abgeordneten beschlossen, ihre Entschädigung an den Kostenindex anzupassen. Damit wollten sie sich für die Zukunft lästige Diskussionen darüber ersparen, wie viel Geld sie für ihre Arbeit erhalten sollen. Seitdem orientiert sich die jährliche Diätenerhöhung daran, wie sich die allgemeinen Einkommen in Baden-Württemberg im Jahr zuvor entwickelt haben, also dem so genannten Nominallohnindex. Bei der Kostenpauschale wird der Anstieg der Verbraucherpreise zugrundegelegt. Der Vorsorgebeitrag entspricht dem Höchstbeitrag zur allgemeinen Rentenversicherung.

Altersversorgung weiter unklar

Seit der Änderung 2005 sind die Diäten jährlich gestiegen – bis auf ein einziges Mal: 2010 bekamen auch die Abgeordneten die Folgen der Finanzkrise zu spüren – die monatliche Entschädigung sank um 78 Euro (1,53 Prozent), die Kostenpauschale um 6 Euro (0,6 Prozent). Der deutliche Zuwachs von damals 4750 Euro auf demnächst 7963 Euro ist allerdings nicht allein dem veränderten Verfahren geschuldet. Bei der Umstellung des Landtags von einem Teilzeit- auf ein Vollzeitparlament 2011 wurden die Diäten von 5047 Euro auf 6462 Euro angehoben. Zugleich wurde die Altersversorgung umgestellt – jüngere Abgeordnete haben keinen Anspruch mehr auf staatliche Altersversorgung, sondern müssen selbst fürs Alter vorsorgen. Dafür erhalten sie einen Vorsorgebeitrag. 2011 betrug dieser 1585 Euro, künftig werden es 1751 Euro sein.

Ob die Altersversorgung in ihrer jetzigen Form bleibt, müssen die Abgeordneten in den nächsten Monaten allerdings noch klären. Anfang 2017 wollten sie in einer Blitzaktion zur deutlich üppigeren staatlichen Altersversorgung zurückkehren. Nach heftigem Protest der Öffentlichkeit machten sie die Gesetzesänderung allerdings rückgängig und beauftragten eine externe Kommission, sich mit der Frage zu befassen, wie eine angemessene Altersversorgung aussehen könnte. Die zehn Experten haben vor zwei Monaten vier unterschiedliche Modelle vorgelegt – unter anderem schlugen sie den Beitritt zu einem Versorgungswerk vor. Der Landtag entscheidet voraussichtlich erst gegen Ende des Jahres über das strittige Thema.

2,5 Prozent mehr für Bundestagsabgeordnete

Bei den Diäten liegt Baden-Württemberg im Spitzenfeld mit Bayern, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Brandenburg. Bei der Mitarbeiterpauschale, die die baden-württembergischen Abgeordneten 2017 ebenfalls angehoben haben, ist der Südwesten hingegen einsame Spitze. Rund 10 900 Euro stehen monatlich jedem Abgeordneten dafür zur Verfügung, fast doppelt so viel wie zuvor.

Auch die Bundestagsabgeordneten dürfen sich vom 1. Juli an über höhere Diäten freuen. Diese steigen von derzeit 9541 Euro auf 9780 Euro, ein Plus von 2,5 Prozent. Bei ihnen orientiert sich die Erhöhung ebenfalls an der Einkommensentwicklung, allerdings der bundesweiten.