Die Bundesregierung will die Betriebsrente attraktiver machen. Geringverdiener sollen von 2018 an einen Zuschuss erhalten, wenn sie sich für die zusätzliche Altersvorsorge entscheiden. Auch die Zulagen zur Riester-Förderung werden leicht erhöht.

Berlin - Die Bundesregierung will die Betriebsrente und die Riester-Rente attraktiver machen. Wie es aus Regierungskreisen hieß, soll dazu demnächst ein Gesetzentwurf vorgelegt werden.

 

Die Pläne der Regierung sehen vor, dass von 2018 an die Förderung verbessert wird, damit mehr Betriebsrenten und Riester-Renten abgeschlossen werden. Damit auch Beschäftigte mit kleinem Einkommen für eine Betriebsrente sparen, soll es für sie einen Zuschuss geben. Wer über ein Bruttoeinkommen von bis zu 2000 Euro monatlich verfügt und eine Betriebsrente abschließt, soll künftig vom Staat einen Zuschuss von 72 bis 144 Euro pro Jahr erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitgeber einen Beitrag von mindestens 240 bis 480 Euro jährlich für die Betriebsrente abführt. Dieser Beitrag des Arbeitgebers ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Der Zuschuss beträgt 30 Prozent des vom Arbeitgeber gewährten Betrags.

Mit dieser Maßnahme will die große Koalition erreichen, dass in stärkerem Maß auf betrieblicher Ebene vorgesorgt wird. Bisher verfügen etwa 60 Prozent der Beschäftigten über eine betriebliche Altersvorsorge. Dieser Anteil soll steigen.

Ein höherer Förderrahmen ist vorgesehen

Nicht nur Geringverdiener sollen bessergestellt werden. Die Regierung will außerdem den Finanzrahmen erhöhen, den der Einzelne für Betriebsrenten nutzen kann. Künftig soll es möglich sein, dass bis zu sieben Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung für die Betriebsrente aufgewendet wird. Dafür gelten dann günstige steuerliche und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen. Bisher liegt die Grenze bei vier Prozent.

Darüber hinaus kann nach geltendem Recht ein Freibetrag von 1800 Euro genutzt werden. Die Höchstanrechnung wird künftig mit sieben Prozent vereinheitlicht. Es soll dabei bleiben, dass die Pauschalbesteuerung für die Entgeltumwandlung 20 Prozent beträgt.

Damit die Betriebsrente von mehr Beschäftigten genutzt wird, will der Gesetzgeber Regelungen erlauben, die vorsehen, dass bei Vorliegen eines Tarifvertrages die Zusatzvorsorge für die gesamte Belegschaft eingeführt wird. Dabei besteht aber die Möglichkeit, dass der einzelne Mitarbeiter die Betriebsrente wieder abwählt. Das muss er dann beantragen.

Vor allem Menschen mit kleinem Einkommen soll die Sorge genommen werden, dass Betriebsrenten in dem Fall, in dem ein Beschäftigter später auf die Grundsicherung im Alter angewiesen ist, mit staatlichen Leistungen verrechnet werden. Künftig soll in der Grundsicherung ein Freibetrag für Betriebs- und Riester-Renten eingeführt werden. Vorgesehen ist, dass bei der Zusatzvorsorge zunächst ein Sockelbetrag von 100 Euro anrechnungsfrei bleibt. Dieser Betrag, der nicht mit der Grundsicherung verrechnet wird, kann auf bis zu 200 Euro steigen. In der Regel blieben damit die Betriebsrenten und Riester-Verträge von Geringverdienern verschont.

Gesetz soll Betrieben Erleichterung bringen

Das neue Gesetz soll auch den Unternehmen Erleichterungen bringen. Vor allem die Arbeitgeber der Metall- und Elektroindustrie pochten darauf, dass Garantiezusagen der Arbeitgeber für die Betriebsrente entfallen. Die Haftung stellt für die Unternehmen gerade in Niedrigzinszeiten ein Problem dar. Nach der geltenden Rechtslage muss das Unternehmen für Betriebsrenten über Jahrzehnte hinweg haften. Künftig können sich die Tarifpartner darauf verständigen, dass der Arbeitgeber nur für die gezahlten Beiträge geradestehen muss. Dieses Modell heißt Zielrente. Voraussetzung dafür ist, dass sich Gewerkschaften und Arbeitgeber darauf verständigen. In Regierungskreisen wird betont, dass die garantierten Betriebsrenten auch künftig gewählt werden können. Die Entscheidung liege bei den Tarifpartnern.

Für Zielrenten besteht eine Hürde: Für den Fall, dass auf Garantiezusagen verzichtet wird, können Arbeitgeber nicht mehr von eingesparten Sozialversicherungsbeiträgen profitieren, wenn Arbeitnehmer auf Teile ihres Entgelts verzichten, um eine betriebliche Altersvorsorge aufzubauen. Künftig müssen die Arbeitgeber bei Zielrenten mindestens 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an die Versorgungseinrichtung weiterleiten. Verbesserungen soll es auch für alle Riester-Verträge geben. Die Grundzulage wird 2018 von gegenwärtig 154 Euro auf 165 Euro jährlich erhöht. Die Regierung erwartet vom Gesetzespaket zusätzliche Ausgaben von insgesamt 345 Millionen Euro pro Jahr.