Am 1. Januar soll der Rundfunkbeitrag für die öffentlich-rechtlichen Sender ARD, ZDF und Deutschlandfunk steigen. Doch ein Bündnis aus CDU und AfD in Sachsen-Anhalt will das verhindern. Ein gutes Zeichen?

Kultur: Tim Schleider (schl)

Stuttgart - Am 1. Januar 2021 soll der monatliche Rundfunkbeitrag für alle Haushalte in Deutschland um 86 Cent von 17,50 Euro auf 18,36 Euro pro Monat steigen. So haben es die Ministerpräsidenten am 17. Juni auf Empfehlung der zuständigen „Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten“ (Kef) in einem Staatsvertrag beschlossen; es wäre die erste Erhöhung der Gebühr seit 2009.

 

Der Haken an der Sache: Um den Staatsvertrag in Kraft zu setzen, müssen alle Landtage zustimmen – aufgrund des zuvor abgelaufenen komplexen Verfahrens eigentlich eine Formsache. So hat beispielsweise der Landtag von Baden-Württemberg schon Mitte November der Erhöhung zugestimmt. Doch an einem Parlament scheint nun alles zu scheitern: Im Landtag von Sachsen-Anhalt gibt es eine politische Mehrheit von CDU und AfD gegen den Staatsvertrag – und es reicht diese eine Ablehnung, um die Erhöhung der Beiträge für ARD, ZDF und Deutschlandfunk zu Neujahr bundesweit zu verhindern. Es würde bei 17,50 Euro bleiben.

Die Regierungskoalition könnte daran zerbrechen

Die AfD ist seit jeher kritisch gegen die Öffentlich-Rechtlichen eingestellt. Die CDU von Sachsen-Anhalt verweist wiederum auf den gültigen Koalitionsvertrag, in dem neben der Union auch SPD und Grüne den Bürgern „Beitragsstabilität“ bei der Rundfunkgebühr versprochen haben. In der aktuellen Debatte haben die beiden kleineren Regierungsparteien allerdings ihre Zustimmung zum Staatsvertrag angekündigt – weswegen aus der medienpolitischen Debatte in Magdeburg längst ein handfester Koalitionskrach geworden ist, der bis zum Bruch des „Kenia-Bündnisses“ führen könnte. Deswegen hat CDU-Ministerpräsident Reiner Haseloff für Dienstag den Koalitionsausschuss einberufen, um doch noch einen Kompromiss zu finden.

Die Zeit drängt: Der Staatsvertrag ist in der parlamentarischen Beratung. Am Mittwoch wird der Medienausschuss des Landtags beraten und beschließen – wenn die CDU hier gemeinsam mit der AfD gegen die Beitragserhöhung stimmen würde, wäre der Eklat perfekt. Die entscheidende Lesung im Plenum ist für den 15. Dezember angesetzt. Bisher sind die CDU-Fachpolitiker in Magdeburg von ihrer grundsätzlichen Kritik an den 18,36 Euro pro Monat aber nicht abgerückt.

Kritik am „mangelnden Reformwillen“ von ARD und ZDF

Markus Kurze, der medienpolitische Sprecher der CDU in Sachsen-Anhalt, kritisiert „mangelnden Reformwillen“ der Öffentlich-Rechtlichen. Aus Sicht vieler Bürger sei die Berichterstattung von ARD und ZDF aus den ostdeutschen Bundesländern vielfach einseitig negativ verzerrt. Es gebe zu wenig zentrale Einrichtungen der ARD in Ostdeutschland. Auch sei das öffentlich-rechtliche Senderangebot künstlich aufgebläht und biete allein deswegen Sparpotenzial. Im Übrigen käme mitten in der Pandemie eine Erhöhung der Haushaltsabgabe für viele Bürger völlig unpassend.

Die Argumente sind seit Monaten auf dem Tisch; Ministerpräsident Haseloff hatte darum im Kreis der Ministerpräsidenten im Juni auch zu Protokoll gegeben, dass es „derzeit keine politische Mehrheit“ in seinem Landtag für den Staatsvertrag gebe. Kritik an der Erhöhung gab es aber auch aus anderen Bundesländern wie Sachsen zu hören. Die Intendanten von ARD, ZDF und Deutschlandfunk waren darum in der Zwischenzeit viel unterwegs, um in den entsprechenden Ausschüssen für die aus ihrer Sicht nötige Erhöhung zu werben. Die ARD beschloss zudem im Mai, ihre neue bundesweite „Kulturplattform“ (ein neues digitales Angebot) im Sendegebiet des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) anzusiedeln. Das reichte zur politischen Befriedung aber nicht aus. Völlig offen ist, was geschieht, wenn der Staatsvertrag tatsächlich nicht zum 1. Januar 2021 in Kraft treten kann. Beobachter vermuten, dass die Öffentlich-Rechtlichen dann vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klagen werden.

Wie der Rundfunkbeitrag zustande kommt

Finanzierung
2020 beträgt der Rundfunkbeitrag für ARD, ZDF und Deutschlandfunk pro Haushalt 17,50 Euro. Das ist seit dem Jahr 2015 so, als der Beitrag erstmals abgesenkt worden ist – von vorher 17,98 Euro. Vor fünfzig Jahren zahlte man in der Bundesrepublik für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk 8,50 Mark. Heute wären das etwa 4,35 Euro.

Verfahren
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll nicht direkt aus den Regierungsetats finanziert werden, um seine Staatsferne zu garantieren. Deswegen gibt es den Rundfunkbeitrag aller Haushalte, der im wesentlichen von der Expertenkommission Kef festgelegt wird. Die Kommission nimmt die Finanzwünsche der Sender entgegen, prüft deren Haushaltsführung kritisch und legt den Finanzbedarf von ARD, ZDF und Deutschlandfunk für die nächsten Jahre fest. Die Sender selbst hätten sich eine stärkere Erhöhung des Rundfunkbeitrags gewünscht.

Entscheidung
Formal entschieden wird der Rundfunkbeitrag von den Ländern, denn sie besitzen die Kultur- und Medienhoheit.