Hoffmeister-Kraut unter Druck Corona Soforthilfe: Wann liefert die Ministerin?

Nicole Hoffmeister-Kraut muss um den Verbleib im Amt bangen, wenn sie jetzt keine Lösungen im Streit um die Pandemie-Hilfsgelder für Kleinbetriebe bringt. Foto: dpa/Bernd Weißbrod

CDU-Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut steht vonseiten der Opposition und ihrer eigenen Fraktion unter Druck, eine Lösung im Konflikt um die Corona Soforthilfen zu präsentieren.

Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Es sind Schilderungen wie diese, die zwar bekannt erscheinen, für die Wirtschaftsministerin aber zum veritablen Problem werden: „Als Solo-Selbstständige mit einem Kosmetikstudio war ich während der Lockdown-Monate besonders stark betroffen“, berichtet eine Geschäftsfrau, die im Frühjahr 2020 Corona-Soforthilfe erhalten hatte. Den Antrag habe sie gestellt, um die laufenden Kosten zu decken. Da sei für sie nicht erkennbar gewesen, dass es sich bei der Soforthilfe „faktisch um eine Art Kredit handeln sollte“. Hätte sie gewusst, dass später eine Rückzahlung verlangt werde, „hätte ich den Antrag in dieser Form niemals gestellt“.

 

Es handelt sich um eine Meldung an das Portal „Corona-Rückforderungen stoppen“, das die SPD-Landtagsfraktion Anfang November eingerichtet hatte. 193 Reaktionen sind bisher eingegangen. Das wirkt nicht viel, doch die Enttäuschung der meisten Hilfeempfänger wird auf den Punkt gebracht.

Hoffnung auf Rückerstattung der 9000 Euro

„Bis heute konnten die entstandenen wirtschaftlichen Schäden nicht kompensiert werden – auch aufgrund der allgemeinschwierigen Lage in meiner Branche“, schreibt die Kosmetikstudiobesitzerin weiter. Die Belastung durch die Rückzahlung wirke daher nach und beeinträchtige ihren Betrieb weiterhin. „Umso größer ist meine Hoffnung, dass die 9000 Euro bald zurückerstattet werden – eine solche Entlastung würde mir sehr helfen, wirtschaftlich auf stabilere Beine zu kommen und die anhaltenden Folgen der Krise besser zu bewältigen.“

Das bedeutet: Wenn Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut nicht bald, wie am 12. Dezember im Wirtschaftsausschuss versprochen, eine Lösung liefert, hat sie ein dickes Problem. Der von ihr angepeilte Januar ist zu zwei Dritteln vorüber. „Es ist unerträglich, dass die Landesregierung noch immer keine Rückerstattung der rechtswidrig geforderten Corona-Rückzahlungen veranlasst hat“, moniert SPD-Fraktionschef Andreas Stoch gegenüber unserer Zeitung. „Grün-Schwarz lässt sich damit die Zeit, die Selbstständige und Unternehmen im Land nicht haben – bei ihnen geht es um ihre Existenz.“ Er fordere die Ministerin auf, den Betroffenen unverzüglich das ihnen zustehende Geld zukommen zu lassen. „Es braucht dafür kein Konzept – sondern schlicht eine rasche Rückzahlung.“

Fraktion leitet den Druck von unten direkt an die Ministerin weiter

Zwischenzeitlich liegt dem Ministerium ein Gutachten von Wirtschaftskanzleien vor, das für 25 000 Euro in Auftrag gegeben worden war und – so Hoffmeister-Kraut – „rechtliche Wege aufzeigen soll, die den politischen Willen ermöglichen“. Aber wo ist das Konzept? Offenbar wurde schon mit dem grün geführten Finanzministerium über Finanzierungen gesprochen. Über die allgemeine Rücklage für Haushaltsrisiken war im Etat Vorsorge getroffen worden – aber dass das Volumen ausreicht, erscheint fraglich.

Auch die CDU-Fraktion wurde bei ihrer Jahresauftaktklausur Mitte voriger Woche eingebunden, denn gerade diese Abgeordneten leiten den Druck aus der Wirtschaft direkt an die Ministerin durch – was allein schon ein sehr ungewöhnlicher Vorgang ist. „Unsere klare Erwartungshaltung ist während der Klausur so noch mal an die Wirtschaftsministerin herangetragen worden: Dass wir eine schmale Lösung brauchen, die am Ende von der Bevölkerung als gerecht empfunden wird“, sagte Fraktionsvize Andreas Deuschle – neben dem ihm stumm zustimmenden Fraktionschef Manuel Hagel platziert – am Freitag vor Journalisten.

Nicht nur vor Gericht klagende Betriebe sollen bedacht werden

Es gebe unterschiedliche Fallkonstellationen, die „möglichst alle mit abgedeckt werden sollen“. Es müsse eine Lösung geben, „die am Ende den Menschen zu ihrem Recht verhilft, was wenige eingeklagt haben“ – der Verwaltungsgerichtshof habe dazu gesagt, „dass es so, wie es gelaufen ist, nicht in Ordnung war und dass wir das rückabgewickelt wissen möchten“. Hoffmeister-Kraut habe der Fraktion „in Aussicht gestellt, dass sie auf Fachebene im Moment alles daran setze, eine Lösung in dem Sinne, wie wir es erwarten, zu exekutieren“.

„Gefällt mir“ vom starken Mann der CDU

Hagel hat auch einen Instagram-Post des wirtschaftspolitischen Sprechers seiner Fraktion, Winfried Mack, gelikt, der sich dafür einsetzt, „dass nicht nur diejenigen ihr Geld zurückbekommen, die geklagt haben, sondern auch jene, die kein Rechtsmittel eingelegt haben und deren Bescheide bestandskräftig geworden sind“. Jetzt müsse der Staat „mea culpa“ sagen und nach dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung vollständige Gerechtigkeit herstellen.

Im Landtag ist jedoch von „Bedenkenträgern“ im Wirtschaftsministerium die Rede, die große Lösungen behindern und etwa nur die Hilfeempfänger berücksichtigen wollen, die bis zum 7. April 2020 Soforthilfe beantragt und sich nach Aufforderung der L-Bank zurückgemeldet hätten – wobei Kleinbetriebe zum Beispiel auch im Vertrauen auf den genauen Wortlaut der bis dahin geltenden Richtlinie des Ministeriums nicht am Rückmeldeverfahren teilgenommen haben.

Anfang Februar stehen für diese Legislaturperiode die letzten parlamentarischen Gelegenheiten in Plenum und Wirtschaftsausschuss an. Dessen Vorsitzender Erik Schweickert (FDP) drängt: „Die Vorschläge liegen längst auf dem Tisch – die Zeit des Versteckspiels der Ministerin ist vorbei; sie muss jetzt handeln.“ Seit anderthalb Jahren schiebe sie eine Lösung immer wieder hinaus. Das Vertrauen der Unternehmer, denen anfangs eine nicht rückzahlbare Hilfe versprochen worden sei, sei vollends aufgebraucht. Der Liberale hat bereits ein Förderprogramm angeregt, bei dem mindestens alle Soforthilfeempfänger anspruchsberechtigt sein sollen, „von denen der Staat illegalerweise Geld zurückverlangt hat“.

Von einer Ministerin, die buchstäblich „in Auflösung“ sei, wird nun sogar in Koalitionskreisen berichtet. Und es wird über ihre geschmälerten Chancen auf einen Verbleib im Amt in der neuen Regierung spekuliert. Politisch und juristisch scheint der Streit noch lange nicht ausgestanden zu sein.

VGH-Urteil bringt Land in Defensive

Musterverfahren
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat am 9. Oktober 2025 in sechs Verfahren zur Rückforderung von Corona-Soforthilfen entschieden. In vier Fällen, in denen die Hilfen nach einer Richtlinie des Landes vom 22. März 2020 beantragt wurden, waren die Rückzahlungsforderungen der L-Bank demnach rechtswidrig. Dies gilt nicht für Anträge vom 8. April 2020 an.

Millionenspiel
Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums geht es nun insbesondere um 62 200 Fälle mit einem Volumen von 437 Millionen Euro, die das Land bisher von den Kleinbetrieben und Selbstständigen zurückverlangt hat und für die nun Erstattungsmöglichkeiten gesucht werden.

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