Laut dem Insolvenzverwalter werden derzeit Gespräche mit potenziellen Investoren geführt. Die Verhandlungen sollen im ersten Quartal dieses Jahres abgeschlossen werden. Wie geht es für die 100 Beschäftigten in Köngen (Kreis Esslingen) weiter?
Das Insolvenzverfahren des 1992 gegründeten Maschinen- und Anlagenbauers Matec in Köngen wurde planmäßig zum 1. Februar eröffnet. Das zuständige Amtsgericht Esslingen hat Dietmar Haffa von der Kanzlei Schultze & Braun zum Insolvenzverwalter bestellt.
Wie es in einer Mitteilung der bundesweit tätigen Kanzlei heißt, haben Haffa und sein Stuttgarter Team bereits kurz nach dem Insolvenzantrag Ende November mit der Suche nach einem strategischen Partner für Matec begonnen. „Wir sprechen derzeit mit mehreren Interessenten für eine Übernahme“, informiert Haffa. „Unser Ziel ist, dass wir das Unternehmen und möglichst viele Arbeitsplätze erhalten.“
Verhandlungen sollen zeitnah abgeschlossen werden
Dies wäre durch den zeitnahen Einstieg eines Investors in das bestehende Unternehmen, aber auch durch die Integration von Matec in eine Unternehmensgruppe möglich, erläutert der Insolvenzverwalter. Die Verhandlungen mit den Interessenten sollen im Lauf des ersten Quartals dieses Jahres abgeschlossen werden.
In der vergangenen Woche haben Haffa und sein Team eigenen Angaben zufolge auch geklärt, inwieweit die Fertigstellung bereits vorhandener Aufträge im Insolvenzverfahren abgeschlossen werden kann. Die gute Nachricht lautet: In Abstimmung mit den Kunden werden möglichst viele Maschinen bis zum Einstieg eines neuen Investors fertiggestellt. Und in den Fällen, in denen das im ersten Quartal nicht mehr möglich ist, können die Kunden ihre Maschinen nach der Firmenübernahme neu in Auftrag geben.
Kein Insolvenzgeld mehr für die Beschäftigten
Haffa hat die Belegschaft von Matec am Unternehmenssitz in Köngen bereits über die aktuelle Situation und das weitere Vorgehen informiert. Für die rund 100 Beschäftigten – 75 Vollzeit- und 25 Teilzeitkräfte – ist Ende Januar der Insolvenzgeldzeitraum ausgelaufen. Ihre Löhne und Gehälter müssen nun wieder aus dem laufenden Geschäftsbetrieb erwirtschaftet werden, teilt Haffa mit.