Die Bundesregierung hat versprochen, auch Nutzer von Öl- oder Pelletsheizungen in der Energiekrise zu unterstützen. Die Konditionen werden immer klarer.

Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Die Nutzer von Öl-, Pellets- und Flüssiggasheizungen müssen sich noch etwas gedulden. Auch sie sollen von den hohen Energiekosten entlastet werden. Doch auf welchem Wege und mit welchen konkreten Konditionen dies erfolgen soll, ist noch nicht endgültig geklärt. Denn dazu bedarf es einer sogenannten Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern – und die liege noch nicht vor, heißt es im zuständigen baden-württembergischen Umweltministerium. Man rechne ungefähr Mitte Januar damit.

 

Klar ist, dass der Bund 1,8 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) zur Verfügung stellen will. Dann sollen die Hilfen aus einem „Härtefallfonds alternative nicht leitungsgebundene Brennstoffe“ an die privaten Haushalte fließen. Bezuschusst wird – rückwirkend – der Zeitraum vom 1. Januar bis 1. Dezember 2022.

Berechtigt ist, wer eine Brennstoffrechnung vorlegen kann, wonach sich die Preise mindestens verdoppelt haben. In absoluten Zahlen muss der Zuwachs bei 100 Euro oder mehr liegen. Erstattet werden – analog zur Gaspreisbremse – 80 Prozent dessen, was über die Verdopplung hinausgeht. Die Förderobergrenze soll 2000 Euro pro Haushalt betragen.

Dem Antrag muss eine eidesstattliche Erklärung und die bis zum 1. Dezember erstellte Rechnung angehängt werden. Bei Mehrparteiengebäuden soll der Vermieter förmlich erklären, dass er die Entlastung an seine Mieter weitergibt. Die Länder erhalten das Geld vom Bund und organisieren die Auszahlung – auf welchem Wege, das ist noch offen.

Härtefallregelung für kleine und mittlere Unternehmen geplant

Unabhängig davon haben Bund und Länder beschlossen, dass Bund und Länder Härtefallregelung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – auch Handwerksbetriebe – auf den Weg bringen. Der Bund stellt für das Programm Mittel in Höhe von bis zu eine Milliarde Euro zur Verfügung. Derzeit gibt es trotz des Drängens der Länder jedoch noch keine eindeutigen Informationen, ob Unternehmen, die nicht-leitungsgebundene Brennstoffe (wie Heizöl) nutzen, ebenfalls unter diese Härtefallregelungen des Bundes fallen. Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) hat sich gemeinsam mit ihren Amtskolleginnen und Amtskollegen der anderen Länder klar dafür ausgesprochen und will sich im Sinne der Wirtschaft weiterhin dafür einsetzen.

Das Handwerk will nicht außen vor bleiben

Der baden-württembergische Handwerkstag beklagt dennoch, dass die Handwerksbetriebe im Entlastungsprogramm der Ampelkoalition für Öl- und Pellets-Kunden außen vor bleiben. Dabei sei gerade im ländlichen Raum Öl für viele Betriebe mangels vorhandener Gasleitungen der einzig mögliche Energiestandard. Mitunter sei man auch schon auf Pellets umgestiegen. Diese Betriebe dürfen nun nicht bestraft werden, so der Verband, der die Landesregierung auffordert, zügig einzuspringen, falls die Bundeshilfen nicht ausreichen. Ähnliche Kritik kommt auch aus anderen Bundesländern, weshalb an der Stelle nachverhandelt werden könnte.