Hohe Energiepreise Wie Verbraucher Strom- und Gassperren verhindern können
Die hohen Strom- und Gaspreise stellen viele Menschen vor große finanzielle Probleme. Wie sich trotz dieser Strom- und Gassperren verhindern lassen.
Die hohen Strom- und Gaspreise stellen viele Menschen vor große finanzielle Probleme. Wie sich trotz dieser Strom- und Gassperren verhindern lassen.
Kein elektrisches Licht, kein Kühlschrank, kein warmes Wasser, und im Winter bleibt die Heizung und somit die Wohnung kalt: Wem Strom und Gas abgestellt werden, kann eine normale Lebensführung vergessen. Doch genau dies droht Hunderttausenden Haushalten in Deutschland wegen der explodierenden Energiepreise – sofern sie nicht wissen, wie sie die Energiesperre verhindern können.
„Wir erleben derzeit dramatisch, dass immer mehr Menschen keine Chance haben, finanziell auf einen grünen Zweig zu kommen“, sagt Roman Schlag von der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG-SBV), der die Caritas, die Diakonie sowie weitere Sozial- und Verbraucherverbände angehören. Sein Rat: „Wer Schwierigkeiten hat, seine Rechnungen zu bezahlen, sollte die absolute Priorität auf die Miete, den Strom und das Gas legen. Eine Energiesperre gilt es unbedingt zu vermeiden.“
Doch wann werden Strom und Gas überhaupt abgeklemmt? Seit Dezember 2021 gelten neue Verordnungen. Demnach kann das Energieunternehmen eine Sperre dann vornehmen, wenn der Kunde mit mindestens 100 Euro im Zahlungsrückstand ist und der geschuldete Betrag doppelt so hoch wie der vereinbarte Monatsabschlag ist. Immerhin ist der Energieversorger jetzt verpflichtet, dem Kunden die Sperre vier Wochen zuvor anzukündigen.
Gleichzeitig muss der Versorger dem Kunden eine sogenannte Abwendungsvereinbarung anbieten, die Ratenzahlungen und eine Weiterbelieferung mit Energie auf Vorauszahlungsbasis (Prepaid-System) vorsieht. Acht Tage vor der endgültigen Sperrung ist der Kunde erneut über die Maßnahme zu informieren.
Kommt es schließlich doch zu einer Sperre, kostet das Geld, ebenso wie eine mögliche spätere Entsperrung. Für die Rechnung muss der Verbraucher selbst aufkommen. Die Bestimmungen gelten laut der Bundesnetzagentur für die Grundversorgung und identisch oder ähnlich auch für Sonderverträge. Zur Sicherheit sollte in den Geschäftsbedingungen der Strom- und Gasversorger nachgesehen werden.
Wie kann man die Sperre verhindern? Dazu muss der Kunde der vorgeschlagenen Ratenzahlung zustimmen. In der Vereinbarung wird festgelegt, in welcher Zeitspanne er seine Schulden in zinsfreien Raten abstottern muss. Rechtlich möglich sind sechs bis 18 Monate, wobei die Laufzeit für Versorger und Verbraucher „wirtschaftlich tragbar“ sein muss. „Der Kunde sollte alles daransetzen, die Raten auf ein bezahlbares Niveau zu bringen“, rät Antje Kahlheber von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Sie nennt als Beispiel: „Sieht der Versorger eine Ratenvereinbarung über nur sechs Monate vor, sollte gefragt werden, weshalb nicht auch längere Laufzeiten für ihn wirtschaftlich tragbar sind.“
Auf jeden Fall hilfreich ist, sich Unterstützung zu holen. „Die Betroffenen sollten sofort nach Erhalt des Androhungsschreibens aktiv werden und sich Hilfe suchen, etwa bei einer Schuldnerberatungsstelle oder Verbraucherzentrale“, empfiehlt AG-SBV-Experte Schlag. Sein Tipp: Wer darauf hinweist, dass es um eine Energiesperre geht, erhält oft kurzfristiger einen Termin.
Die Raten müssen zusätzlich zu den laufenden Abschlagszahlungen aufgebracht werden. Fehlt das Geld dafür, springt unter Umständen das Jobcenter oder das Sozialamt mit einem Darlehen ein. „Das sollte man auf jeden Fall probieren“, rät Verbraucherschützerin Kahlheber. Überlegt werden sollte auch, ein Arbeitgeber-Darlehen aufzunehmen. „Das will nicht jeder. Es gibt aber Arbeitsverhältnisse, da ist die Beziehung zum Arbeitgeber so gut, dass ein Darlehen gar kein Problem ist“, so die Expertin.
Und wenn das alles nicht reicht? Nach den neuen Verordnungen können Betroffene die Sperre verhindern, wenn „Gefahr für Leib und Leben“ besteht. Allerdings hat der Gesetzgeber nicht näher bestimmt, wann das der Fall ist. Verbraucherschützerin Kahlheber empfiehlt, die familiäre Situation dem Versorger schriftlich darzulegen und genau zu begründen, weshalb Strom und Gas unverzichtbar sind: „Babys müssen warm gewaschen werden können und benötigen warme Babynahrung. In anderen Familien ist es nötig, Medikamente im Kühlschrank zu kühlen, oder es gibt eine pflegebedürftige, behinderte oder hochschwangere Person im Haushalt.“ Wird eine Krankheit als Grund angeführt, sollte möglichst ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
Um wie viele Sperren geht es? Laut Bundesnetzagentur haben die Versorger im Jahr 2020 rund 23 000 Stromsperren und 24 000 Gassperren verhängt. Es gab aber auch schon Jahre mit insgesamt fast 400 000 Sperrungen. Nach einer Stichprobe der Verbraucherzentralen Berlin, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz waren bisher hauptsächlich Familien mit Kindern und Alleinerziehende gefährdet, vor allem wenn sie mit Strom die Wohnung heizten. Das könnte sich nun ändern. „Wir erwarten eine Welle an Sperrungen und Verschuldungen aufgrund der hohen Energiepreise. Das wird bis in mittlere Einkommensschichten hineingehen“, warnt Antje Kahlheber.