Stuttgart - Die Emotionen in der großen Koalition haben sich gelegt, doch hat der hitzige Streit bei den Bürgern hohe Erwartungshaltungen geweckt. Die zum 1. Januar 2021 in Kraft tretende Grundrente soll allen Geringverdienern, die mindestens 33 Jahre gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt haben, Anerkennung für ihre Lebensleistung verschaffen. Wenn – deutlich verzögert – im Sommer 2021 die ersten Bescheide verschickt werden, könnten die Zuschläge vielfach geringer ausfallen als erhofft. Dies ist nicht das einzige Manko. Ein Überblick über die Schwachstellen der Grundrente.
Die Missverständnisse beim Bürger
Längst gehen die ersten formlosen Anträge bei der Deutschen Rentenversicherung ein. Dabei muss die Grundrente gar nicht beantragt werden, denn sie wird von Amts wegen gewährt. Es handelt sich auch nicht um eine neue Rentenart, sondern um einen Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährig Versicherte. Die Voraussetzungen für den Bezug der Grundrente werden in jeder Rentenberechnung geprüft. In den nächsten zwei Jahren werden alle Rentenempfänger darüber aufgeklärt, ob sie einen Anspruch darauf haben.
Die Dimension des Vorhabens Bundesweit gibt es 26 Millionen Bestandsrentner – in Baden-Württemberg sind es fast 1,5 Millionen. Für alle muss jetzt der Anspruch auf eine Grundrente geprüft werden. Dies sei eine „Herkulesaufgabe“, sagt Andreas Schwarz, der Erste Direktor der Rentenversicherung Baden-Württemberg. Sie habe eine Dimension wie die Vereinigung der Systeme infolge der deutschen Einheit, sogar die Mütterrenten-Gesetze und die Rente mit 63 waren zusammen betrachtet dagegen relativ leicht zu bewältigen. Schwarz erinnert an das alte Bild vom Frosch im Butterfass: „Der schwimmt und strampelt, und wenn er lange genug gestrampelt hat, bildet er irgendwann ein Stück Butter unter sich – ähnlich ergeht es uns mit der Grundrente“, sagt der Versicherungschef. „Ich hoffe, dass wir Mitte nächsten Jahres ein Stück Butter unter uns haben.“
Die Komplexität des Verfahrens Von den 1,47 Millionen Rentenkonten im Südwesten sind 91 000 im Rechtszustand der Reichsversicherungsordnung, weil die Auszahlungen vor dem 1. Januar 1992 begonnen haben. Die seit den 1970er Jahren schrittweise ausgebaute Datenspeicherung und die Kapazitäten der Rentenversicherung entsprachen dem jeweiligen Stand der Technik. Ein Teil der betroffenen Versicherungskonten bedarf daher womöglich einer aufwendigen Überprüfung. Weil es sich dabei zum großen Teil um betagte Rentner handelt, soll die Rentenversicherung bei ihnen mit der Berechnung anfangen, damit sie noch zu Lebzeiten von der Grundrente etwas haben.
Bei den seither entstandenen 1,38 Millionen Rentenkonten werde man vermutlich auch unterschiedliche Qualitäten antreffen – die eine oder andere Überraschung inklusive. So erfordern die knapp 250 000 Rentenbiografien, für die im Ausland Ansprüche erworben wurden, einen erhöhten Aufklärungsaufwand. Für die jährlich 75 000 Neurentner als dritte Gruppe sind komplexe Veränderungen der Programme zu erstellen.
Die Verzögerung der Bescheide Nach Schätzungen der Rentenversicherung werden 1,3 Millionen Rentner von der Grundrente profitieren. In Baden-Württemberg sollen es 160 000 Rentner sein und damit prozentual etwas mehr als bundesweit, weil die Rentenversicherung Baden-Württemberg früher auch Arbeiterrentenversicherung war und daher eher Versicherte im niedrigen bis mittleren Einkommensbereich führt.
„Ich schätze, dass Ende Juli/Anfang August 2021 die ersten Grundrentenbescheide abgeschickt werden, wenn keine zweite Corona-Welle auf uns zu kommt“, sagt Schwarz. „Früher geht nicht, es sei denn, wir nehmen Fehler in Kauf.“ Dazu würde er aber nicht raten, weil die dann folgenden Reaktionen für die Rentenversicherung der „absolute Overkill“ wären.
Die Rechtsunsicherheit des Gesetzes Dass die Bearbeitung aufwendig ist, hat die Politik begriffen. Daher reicht es ihr mittlerweile, wenn der Zuschlag rückwirkend zum 1. Januar 2021 ausgezahlt wird. Weil es bis Ende 2022 dauern kann, bis alle Bescheide versandt sind, hat der Gesetzgeber bestimmt, dass vor Ende 2022 kein Mensch die Rentenversicherung wegen Untätigkeit verklagen kann.
Die vielfach geringen Zuschläge Viele Empfänger der Grundrente dürften auch von ihrer Höhe enttäuscht werden. Nach den Ankündigungen der Bundesregierung können sie monatlich bis zu 400 Euro mehr erhalten. Schwarz relativiert jedoch: Man gehe von Durchschnittswerten von 75 bis 80 Euro aus – denn denjenigen, die bis zu 400 Euro bekommen, stünden andere gegenüber, die lediglich zehn oder 20 Euro an Grundrente bekämen.
Die Fallstricke des Datenaustauschs mit Finanzämtern und Banken Wegen der unterschiedlichen Versicherungsbiografien können viele Faktoren wie Arbeitslosigkeit, Krankheit und Scheidung die Bemessungsgrundlagen verändern. Eines dürfe aber nicht sein, warnt Schwarz: Die Rentenversicherung könne keine Bananen-Bescheide aussenden, die aufgrund immer neuer Software-Updates nachgebessert werden müssen. Die Bescheide „werden mit Argusaugen geprüft“, ahnt Schwarz, viele würden Rentenberater oder die Sozialverbände einschalten. Fehler würden in den Medien breitgetreten. „Dann hätten wir alle am Hals, die deshalb Widerspruch einlegen – das können wir uns von der Reputation her und wegen der Nacharbeiten nicht leisten“, sagt Schwarz.
Statt der von der SPD abgelehnten Bedürftigkeitsprüfung gibt es nun eine einfache Einkommensprüfung. Dazu muss die Rentenkasse mit den Finanzbehörden vernetzt werden, mit denen es bisher keinen elektronischen Datenaustausch gibt. Da sind schwierige Fälle zu erwarten. Wie sieht es zum Beispiel bei einer Frau aus, die 2019 geschieden wurde und gleich wieder geheiratet hat? Da müsse das Finanzamt dreimal Steuerdaten liefern. „Bei der Einkommensanrechnung haben wir relativ viel Neuland vor uns“, sagt Schwarz. Da gebe es bereits 500 Auslegungsfragen, die in die Datenverarbeitung eingepflegt werden müssten.
Zudem prüft das Finanzamt die Einkommensdaten aus dem vorvergangenen Kalenderjahr oder noch früher. Weil demzufolge der zwei oder drei Jahre zurückliegende (und damit höhere) Arbeitsverdienst angerechnet wird, sieht Schwarz weiteren Unmut der Rentenbezieher aufziehen.
Die Kapitaleinkünfte werden zunächst nach freiwilligen Angaben der Versicherten berechnet. Wer sich nicht meldet, wird aber nicht sanktioniert. Vielmehr soll die Rentenversicherung stichprobenartige Kontrollen etwa bei den Banken vornehmen. Wenn dort ein Aktiendepot auftaucht, werden die Einkünfte angerechnet. Schwarz vergleicht dies mit Schwarzfahrern in Bus und Bahn, die lediglich den vollen Fahrpreis bezahlen müssen, wenn sie erwischt werden. „Wie viele Leute sind da noch mit Fahrkarten unterwegs?“
Zudem braucht es für den Datenaustausch noch ein ausgefeiltes Datenschutzkonzept – das Sozial- und Steuergeheimnis sind wichtige Pfeiler im Sozialsystem.
Der hohe Personalaufwand Mit Anspruchsprüfung, Einkommensanrechnung und der Prüfung der Kapitaleinkünfte ist es nicht getan. „Das hat noch eine Ausbaustufe, in der wir die Kontrollen der Einkommen und der Kapitaleinkünfte jährlich wiederholen sollen“, sagt Schwarz. „Es wird also nicht nur einmal bei 1,5 Millionen Rentenbeziehern durchgenudelt, sondern alle Jahre wieder.“
Das bedeutet: Bundesweit benötigt die Deutsche Rentenversicherung allein im nächsten Jahr 3439 Stellen sowie in den Folgejahren noch einmal 1670 Stellen. In Baden-Württemberg werden für 2021 genau 217 Stellen und später bis zu 105 weitere veranschlagt. Von den 217 werden 100 aber einen lediglich befristeten Arbeitsvertrag bekommen, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass der Aufwand in den Folgejahren geringer wird. Umso schwieriger ist die Personalsuche, denn viele der in Frage kommenden Spezialisten dürften im Vorfeld abwinken. „Meine Befürchtung ist daher, dass wir die 217 gar nicht alle bekommen“, sagt Andreas Schwarz. Er wäre schon froh, bis Anfang nächsten Jahres 100 bis 120 neue Mitarbeiter zu gewinnen. Ohne Seiteneinsteiger, die in Crash-Kursen vorbereitet werden, wird es kaum möglich sein.
51 Stellen sind im Südwesten für Auskunft und Beratung vorgesehen – allein für die Bearbeitung der Rechtsbehelfe sind 14 neue Kräfte eingeplant.
Kürzungen an anderer Stelle In der Folge wird die Arbeit an anderen Stellen rationalisiert werden müssen. Zum Beispiel ist die Rentenversicherung gehalten, laufend Versicherungskonten zu klären. „Das kann man bei nicht so rentennahen Jahrgängen auch mal ein, zwei Jahre aussetzen und später nachholen“, sagt Schwarz. So habe man sich schon infolge der deutschen Einheit beholfen.
Auch könnte die Altersvorsorgeberatung – bisher ein Aushängeschild der Rentenversicherung – unter der Grundrente leiden. Die jeweiligen Gespräche über eine ergänzende Vorsorge dauern mindestens eine Stunde. In den nächsten Jahren müssen sie womöglich zurückgefahren werden, wenn die 51 zusätzlichen Berater nicht gefunden werden.
Überlegt wird zudem, telefonische Anfragen auf ein Callcenter umzuleiten. Dort sitzen dann Kräfte mit einem Handbuch, in dem die am häufigsten gestellten Fragen enthalten sind, aber ohne selbst Rentenexperten zu sein. Ferner wird über automatisierte Beratungssysteme nachgedacht. Denkbar wäre auch, die Prüfung der Kapitalerträge an private Dienstleister zu übergeben.
Die enormen Verwaltungskosten Bundesweit rechnet man mit Grundrentenleistungen im Umfang von 1,3 bis 1,5 Milliarden Euro pro Jahr. Dem gegenüber stehen 400 Millionen Euro an Verwaltungskosten inklusive der Ausgaben für Personal und Digitalprogramme – im Südwesten sind es 26 Millionen Euro allein im nächsten Jahr. Der Direktor der Rentenversicherung Baden-Württemberg wagt einen Vergleich: „Wenn wir ein gemeinnütziger Verein wären, der Spenden erhält und bei 1,4 Milliarden Euro an Einnahmen 400 Millionen Euro für die Verwaltung einbehält – ich glaube, wir würden kein Spendensiegel bekommen.“ Bei einer Hilfsorganisation würde man „sehr bedenklich die Stirn runzeln“, sagt Schwarz.