Vom kommenden Jahr an ist ein Girokonto für Erwachsene mit Behinderung Pflicht. Die Kontoführungsgebühren belasten ihr schmales Budget.

Stuttgart - Wenn einer rechnen kann, dann Karl Hellenschmidt. Der 75-jährige Diplom-Ingenieur ist Ruheständler, gibt Mathe-Kurse und ist der rechtliche Betreuer eines behinderten Menschen. „Mich ärgert, wenn Geld verprasst wird“, sagt er. Den Fall sieht er jetzt dadurch gegeben, dass ambulant und stationär betreute Erwachsenen mit Behinderung von 2020 an ein Girokonto haben müssen – „und die Allgemeinheit dafür zahlen muss“.