Wenn sich Mieter gegen überhöhte Wohnungspreise wehren wollen, haben sie es äußerst schwer. In Stuttgart wäre das oftmals sehr notwendig, meint der Mieterverein. Er fordert schärfere Gesetze und nimmt die Bundestagsabgeordneten in die Pflicht.

Stuttgart - Wie kann der Anstieg der Mietpreise in Stuttgart gebremst und Mietwucher verhindert werden? Weil in der Landeshauptstadt „das Wohnen zum Armutsrisiko geworden ist“, so der Mieterverein, will dieser hier nun die hiesigen Bundestagsabgeordneten in die Pflicht nehmen. Sie sollen sich dafür einsetzen, dass die Strafvorschriften zum Kampf gegen Mietwucher und überhöhte Mietpreise „wieder wirksam gemacht“ werden. In dem Sinne hat Rolf Gaßmann, Chef des Mietervereins Stuttgart und des Mieterbunds im Land, an die Abgeordneten geschrieben. Seine Diagnose ist drastisch: In den Innenstadtbezirken von Stuttgart liege die durchschnittliche Angebotsmiete, also der Mietpreis bei Wiedervermietungen, schon bei mehr als 15 Euro pro Quadratmeter – ausweislich einer Auswertung von Immoscout-Inseraten im Internet. Für Neuvermietungen sei der durchschnittliche Quadratmeterpreis zum Jahresende 2019 bei 16,70 Euro gelegen. „Immer mehr Profiteure der Wohnungsnot tummeln sich auch am Stuttgarter Wohnungsmarkt und verlangen sogar Wohnungsmieten von 830 Euro für 14 Quadratmeter“, klagt der Mieterverein. In Stuttgart fresse die Miete immer mehr vom Einkommen auf.

 

Appell vor allem an die CDU

Auf die CDU ist Gaßmann in dem Zusammenhang sauer. An ihr sei im Bundestag die Verabschiedung eines Gesetzesvorschlags gescheitert, den das Justizministerium im Mai 2019 vorgelegt habe. Seit zwei Monaten liege dem Parlament aber ein weiterer Vorschlag der bayerischen Landesregierung vor, dem der Bundesrat mehrheitlich zugestimmt habe und der das Votum des Bundestags benötige.

Gaßmann steht mit seinem Wunsch nicht allein. Selbst der Verband der baden-württembergischen Wohnungswirtschaft habe jüngst zusammen mit dem Mieterbund gesetzliche Sanktionen gegen Mietwucher befürwortet, sagt Gaßmann. Und auch die Stadtverwaltung ist der Ansicht, dass die bisher verfügbaren Waffen gegen Mietwucher ein stumpfes Schwert sind. Eine Verbesserung sei auf jeden Fall wünschenswert, sagt der Abteilungsleiter Wohnungswesen, Alexander Pazerat. Wenn sich betroffene Mieter heute wehren wollten, müssten sie nachweisen, dass sie wegen einer Notlage gemietet hätten und keine andere Möglichkeit hatten, als genau diese Wohnung an dem Standort zu nehmen. Wegen der Gesetzeslage und der Rechtsprechung spielten Anzeigen wegen Mietwuchers nach dem Wirtschaftsstrafgesetz heute in der Praxis so gut wie keine Rolle mehr.

Firma homefully soll sich erklären

Wie es zu hohen Mietpreisen in Stuttgart kommt, beschäftigt die Stadtverwaltung zurzeit verschärft. Die 830 Euro für 14 Quadratmeter, von denen Gaßmann sprach, stammen aus einem Angebot des Unternehmens homefully im Internet und betrafen eine Wohnung an der Hohenheimer Straße. Allein homefully wirbt damit, dass man in Stuttgart 103 Wohnungen vermiete. Dazu zählen acht Zimmer im Haus Reinsburgstraße 167 in Stuttgart-West, die ebenfalls zu hohen Preisen auf den Markt kamen, in denen aber Nebenkosten für Mobiliar und Serviceleistungen enthalten sind. Der Hauseigentümer, der Immobilienmakler Erich H., hat hier zwei Wohnungen an homefully vermietet, und die Agentur vermietet die Zimmer einzeln weiter. Inzwischen hat das städtische Baurechtsamt, das gegen Wohnungszweckentfremdung tätig werden soll, die Verträge zwischen Erich H. und homefully geprüft. Ergebnis: „Die Wohnungen wurden korrekt zu Wohnzwecken vermietet“, der Anfangsverdacht einer Zweckentfremdung gegen Erich H. habe sich nicht bestätigt.

Nach dem Gesetz darf das Unternehmen homefully weitervermieten – aber nicht zur Einrichtung eines Beherbergungsbetriebes. Für die Firma dürfte das freilich kein Problem sein. Der Geschäftsführer erklärte jedenfalls, man schließe mit den Zimmermietern Verträge „unbefristet für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten“ ab. Die Miethöhe wiederum wird danach beurteilt, was das Mobiliar und die Zusatzausstattung kosteten.

Gesetzesnovelle steht noch aus

Auskunft darüber wird homefully wohl geben müssen. Anders als etwa die Vermittlungsplattform Airbnb wird das Unternehmen im Rathaus als auskunftspflichtig eingestuft, denn es könne im Fall Reinsburgstraße als Besitzer der Wohnungen behandelt werden. Besitzer seien in Baden-Württemberg wie Eigentümer zur Auskunft über die Vermietungen verpflichtet. Dagegen können Vermittler wie Airbnb nach dem Landesgesetz zur Vermeidung von Wohnraumzweckentfremdung nicht zur Auskunft über die Eigentümer und Vermieter gezwungen werden.

Nach anfänglicher Ablehnung hat zwar im September 2019 auch Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) eine Initiative für eine Gesetzesänderung angekündigt, die Umsetzung steht aber aus. Ihre Sprecherin sagte jetzt, bezüglich der Verschärfung des Zweckentfremdungsverbots seien noch die erforderlichen Abstimmungsprozesse innerhalb der Landesregierung in Gange. Sobald ein ressortabgestimmter Gesetzentwurf vorliege, leite man „schnellstmöglich“ das Rechtsetzungsverfahren ein und höre im ersten Schritt einschlägige Verbände an.