Die Erben eines Journalisten beschuldigen das Studio Paramount der Verletzung des Urheberrechts. Ist der neue Kinohit von Tom Cruise einer Reportage von 1983 verpflichtet?

Das Hollywoodstudio Paramount räumt mit „Top Gun: Maverick“ ab: 550 Millionen Dollar hat der Film mit Tom Cruise weltweit bereits eingespielt. Aber der Erfolg bringt auch Ärger: Paramount wird wegen Urheberrechtsverletzung verklagt.

 

Vor Gericht gezogen sind die Erben des 2012 verstorbenen Journalisten Ehud Yonay. Eine Reportage von ihm im „California Magazine“ über eine Trainingseinrichtung der US-Marineflieger gab den Anstoß zum ersten „Top Gun“-Film von 1986. An dieser Reportage, so die Erben, habe Paramount während der Dreharbeiten zu „Top Gun: Maverick“ die Rechte verloren, es wären also neue Verhandlungen fällig gewesen.

Der Film „Top Gun“ und das Allgemeingut

Klar ist: Yonay hat nie am Drehbuch des ersten Films mitgearbeitet. Die Produzenten Don Simpson und Jerry Bruckheimer haben einst im Wartezimmer eines Zahnarztes Yonays Artikel entdeckt. Als Initialzündung für das Filmprojekt nannten sie aber nie den Text, sondern die begleitenden Fotos des Navy-Piloten C. J. Heatley. Trotzdem bezahlten sie Yonay für seine Geschichte – als Vorabrecherche für den Film quasi – 20 000 Dollar.

Sollte der Klage stattgeben werden, dass auch „Top Gun: Maverick“ auf einer geschützten Leistung von Yonay beruhe, würde das viele Fragen aufwerfen. Hätten dann künftig Journalisten, Dokumentarfilmer und Sachbuchautoren Rechte an den Dingen, über die sie berichten? 1986 mochte man argumentieren, vor dem Yonay-Artikel habe kein Nicht-Militär je von der Navy Fighter Weapons School, Spitzname Topgun, gehört. Seit dem Erfolg von „Top Gun“ aber ist das (Halb-)Wissen um die Pilotenschule Allgemeingut. Kommt es zum Prozess – diskrete Einigungen sind in solchen Fällen nicht unüblich –, dürfte der sehr interessant werden.