Das Stuttgarter Landgericht hat einen Kurierfahrer zu einer Geldstrafe verurteilt. Er hatte ein Päckchen mit Gold im Wert von 9200 Euro in den Briefkasten einer Zahntechnikfirma gesteckt – die Lieferung verschwand spurlos.

Regio Desk: Oliver im Masche (che)

Holzgerlingen - Erfolg gehabt hat ein Kurierfahrer am Donnerstag in einem Berufungsprozess am Landgericht in Stuttgart. Durch das Verschulden des Mannes war voriges Jahr ein wertvolles Päckchen verschwunden, in dem Gold im Wert von 9200 Euro steckte. In einem ersten Prozess am Amtsgericht in Böblingen war der 35 Jahre alte Mann aus Steinenbronn wegen Fälschung beweiserheblicher Daten und Unterschlagung zu einer sechsmonatigen Haftstrafe, die unter Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde, und 1350 Euro Geldstrafe verurteilt worden.

 

Im Berufungsprozess legten die Richter hingegen eine Geldstrafe von 550 Euro fest. Weil der Mann die vermeintliche Auslieferung durch eine gefälschte Unterschrift auf seinem Handscannergerät vorgetäuscht habe, verurteilten sie ihn nur wegen der Fälschung beweiserheblicher Daten. Nachgewiesen werden könne dem Kurierfahrer hingegen aber nicht, dass er das Gold auch gestohlen habe, so die Richter. Beim Strafmaß berücksichtigten sie zudem, dass die finanzielle Lage des Mannes sehr angespannt ist. Wegen des verschwundenen Päckchens war er entlassen worden. Seitdem ist der Mann arbeitslos.

Kurierfahrer stritt zunächst alles ab

Im ersten Prozess am Amtsgericht hatte der Kurierfahrer noch jede Schuld von sich gewiesen. Der Mann, der damals erst seit wenigen Wochen als Angestellter eines Sub-Sub-Unternehmens des Kurierdienstes seine Touren fuhr, erklärte damals, dass ihm sein Arbeitgeber mit auf den Weg gegeben habe, ab und an auch mal ein Auge zuzudrücken. Denn eigentlich sollte der 35-Jährige die Post nur gegen Unterschrift des Adressaten ausliefern. An dem Tag, an dem er die ein Kilogramm schwere Fracht, bei der es sich um Goldlegierungsplättchen handelte, bei der Zahntechnikfirma in Holzgerlingen abliefern sollte, sei er aber stark unter Zeitdruck gestanden, so der Mann.

Im Prozess vor dem Amtsgericht behauptete der 35-Jährige, das Päckchen, von dessen wertvollem Inhalt er nichts gewusst habe, einer Frau Klein ausgehändigt zu haben, die er nicht kannte. Er beschrieb die Dame als blond und 40 bis 50 Jahre alt. Ein solch beschriebene Frau mit diesem Namen aber arbeitet nicht in der Firma.

Im Berufungsprozess am Landgericht räumte der Kurierfahrer nun ein, dass er die Frau erfunden habe, um sich zu schützen. In Wahrheit habe er das Päckchen aus Zeitnot schnell in den Briefkasten der Firma geschoben, den Namen Klein in seinen Scanner eingetippt, die Unterschrift gefälscht und sei weitergefahren.

Unterschlagung nicht nachweisbar

Das Päckchen ist bis heute verschollen. Bei einer Hausdurchsuchung entdeckte die Polizei bei dem Mann weder die Goldplättchen noch größere Summen Geld, die darauf hätte hindeuten würden, dass der Kurierfahrer das Edelmetall weiterverkauft haben könnte. Auch auf den Konten des Mannes und dessen Frau gab es keine verdächtigen Zahlungseingänge, so der ermittelnde Polizeibeamte im Zeugenstand.

Laut der Richter sei tatsächlich möglich, dass der Kurierfahrer das Päckchen in den Briefkasten der Firma eingeworfen hat. Und dessen Schlitz sei so breit, dass eventuell ein Unbekannter sie Sendung mit dem wertvollen Inhalt herausgefischt habe. Auch gebe es für den Briefkasten mehrere Schlüssel. „Eine Unterschlagung kann daher nicht nachgewiesen werden“, so die Richter.

Neben der Geldstrafe muss der Kurierfahrer damit rechnen, auch für den Verlust des verschwundenen Goldes aufkommen zu müssen. Bisher ist die geschädigte Firma noch nicht an den Mann herangetreten.