Diese Woche greift die Homeoffice-Pflicht. Im Zweifel ist es aber auch für Büroarbeiter nicht leicht, von zu Hause aus zu arbeiten.

Geld/Arbeit: Daniel Gräfe (dag)

Stuttgart - Ab Mitte der Woche greift die Homeoffice-Pflicht. Arbeitgeber müssen dann von zu Hause aus arbeiten, wo es betrieblich möglich und umsetzbar ist. Was für Gesundheitsexperten ein Muss ist, erscheint auch den meisten Arbeitgebern als sinnvoll – schließlich sind sie auf gesunde Beschäftigte angewiesen. Doch was ist, wenn der Arbeitgeber auf den Einsatz vor Ort besteht?

 

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Wenn es etwa um Jobs in der Produktion geht, ist die Lage eindeutig. Das lässt sich von Zuhause aus nicht leisten. Aber auch bei den Bürojobs ist das vermeintliche Recht von Arbeitnehmern auf die Arbeit von zu Hause aus weniger stark, als viele meinen – Homeoffice-Plicht hin oder her. „Der Arbeitgeber gibt die Voraussetzungen vor“, betont der Stuttgarter Arbeitsrechtler Stefan Nägele. „Es gibt viele Themen, bei denen betriebliche Gründe dem Homeoffice entgegenstehen können.“

Es kommt auch auf den Datenschutz an

So müsse der Arbeitsplatz zuhause den Anforderungen des Arbeitsschutzes oder des Datenschutzes entsprechen. Ein Problem könne sein, wenn Familienmitglieder Telefonate mithören oder auf den Bildschirm des Beschäftigten schauen könnten. „Viele Arbeitgeber werden deshalb die Lohnbuchhaltung nicht ins Homeoffice schicken“, so Nägele. „Und wenn es um Führungspersönlichkeiten geht, die mit der aktuellen Strategie beschäftigt sind, könnte es sich ähnlich verhalten.“

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Was ist aber, wenn der Arbeitnehmer versichert, dass der Datenschutz gewährleistet ist – und er etwa in einem abschließbaren Zimmer arbeite? Der Arbeitgeber habe das Recht auf Kontrolle, sagt Nägele. Der Beschäftigte müsse in diesem Fall Zugang zu seiner Wohnung gewähren, wenn er das Homeoffice nutzen wolle. „Ob die Lösung dann den Arbeitgeber überzeugt, ist eine andere Frage“, so Nägele.