Das Amtsgericht Freudenstadt hat zwei frühere Hotelchefs wegen fahrlässiger Tötung zu Geldstrafen verurteilt. Eine 50-jährige Frau hatte sich beim Duschen mit Legionellen infiziert und war daran gestorben.

Freudenstadt - Knapp vier Jahre nach dem tragischen Tod einer 50-Jährigen, die sich in einem Hotel in Freudenstadt mit Legionellen infiziert hatte, sind der frühere Hoteldirektor und ein Geschäftsführer jetzt zu Geldstrafen wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Das Verfahren gegen einen weiteren Geschäftsführer wurde gegen Zahlung von 2000 Euro Schmerzensgeld an den Ehemann der Verstorbenen eingestellt. Das Ehepaar aus Abtsgmünd im Ostalbkreis hatte erst ein Jahr zuvor geheiratet. An jenem Wochenende im Juni 2012 löste es einen Gutschein in dem fast ausgebuchten 350-Betten-Hotel ein, den es zur Hochzeit geschenkt bekommen hatte.

 

Die 50-jährige zog sich beim Duschen die Legionelleninfektion zu. Aufgrund ihrer chronischen Autoimmunerkrankung verlief die Infektion dramatisch, die Frau starb schließlich an einer Sepsis und multiplem Organversagen. Später angeordnete Wasserproben ergaben eine sehr hohe Konzentration von Legionellen in der Dusche des Zimmers.

Duschwassser nicht genügend erhitzt

Bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht Freudenstadt wurde deutlich, dass finanzielle Schwierigkeiten zu der Legionellenbildung geführt hatten. Die Rechnungen für Strom und Wasser konnten nicht mehr bezahlt werden, der Versorger lieferte damals wegen fünfstelliger Zahlungsrückstände Fernwärme nur noch gegen Vorkasse. Das wiederum führte dazu, dass das Duschwasser nicht wie vorgeschrieben kontinuierlich auf mindestens 60 Grad erhitzt wurde, sondern teilweise nur auf 25 Grad. In den Leitungen konnten sich Legionellenbakterien bilden.

Vor Gericht zeigten sich die damaligen Hotelverantwortlichen geständig und entschuldigten sich. Sie hätten die Gefährdungslage nicht richtig eingeschätzt, die möglichen Folgen verkannt. Der Hoteldirektor gab zu, dass sein Wissensstand über Legionellen unzureichend war, er aber die Verantwortung übernehme. Dies erklärte auch der Geschäftsführer. Der Staatsanwalt forderte für den früheren Direktor eine Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu je 60 Euro, 40 Tagessätze sah er wegen „unangemessener Verzögerung des Verfahrens“ als vollstreckt an. Der Mann muss somit 12 000 Euro Strafe bezahlen. Beim Geschäftsführer forderte er 90 Tagessätze zu je 35 Euro, 30 Tagessätze seien abgegolten – er muss demnach noch 2100 Euro Strafe bezahlen.

Das größte Hotel in Freudenstadt wurde im September 2012 geschlossen. Zuvor hatten die Behörden ein Duschverbot erlassen und das Schwimmbad geschlossen. Im Frühsommer 2014 wurde das Hotel nach grundlegender Renovierung unter neuem Namen wieder eröffnet.