Hühnerhofbesitzer vor Gericht Kannibalismus im Hühnerstall – Geldstrafe für Gerlinger Landwirt

, aktualisiert am 05.09.2025 - 12:01 Uhr
Das Amtsgericht Ludwigsburg hat sich mit einem Gerlinger Hühnerhofbesitzer befasst, der Legehennen hält. Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Ein Hühnerhofbesitzer aus Gerlingen muss eine Geldstrafe bezahlen, weil er gegen das Tierschutzgesetz verstoßen hat. Der Tierschutzorganisation Peta geht das nicht weit genug.

Ludwigsburg: Franziska Kleiner (fk)

Ein Gerlinger Hühnerhofbesitzer im Visier der Justiz: In einem Ermittlungsverfahren sind mehrere verendete Hühner untersucht worden. Vier der fünf Tiere, so das Ergebnis der Veterinäre, waren an den Folgen von sogenanntem Kloakenkannibalismus gestorben – eine Verhaltensstörung, bei der Hühner die Kloake von anderem Federvieh bepicken, oft beim Eierlegen.

 

Für den Gerlinger Hühnerhofbesitzer endeten die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart vor Gericht – und einem Strafbefehl. Das Amtsgerichts Ludwigsburg verurteilte den Landwirt zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen. Er gilt damit jedoch nicht als vorbestraft. Über ein Tierhaltungsverbot ist nicht geurteilt worden. Die Tierschutzorganisation Peta hat angekündigt, im Nachgang auch dieses erwirken zu wollen.

Bilder von Whistleblowern aus dem Gerlinger Hühnerstall

Peta wirft dem Landwirt seit einigen Jahren Verstöße in der Hühnerhaltung vor. Den jüngsten, nun juristisch abgeschlossenen Fall hatte das Kreisveterinäramt der Staatsanwaltschaft vorgelegt. Auch Peta hatte Anzeige erstattet. Um den Verstoß gegen den Tierschutz nachzuweisen, hatte Peta Bildmaterial von Whistleblowern verwendet. Dass Peta bei ihm auch in die Ställe eingebrochen sei, wie der Landwirt in einer öffentlichen Podiumsdiskussion vor gut einem Jahr behauptet hatte, bestreitet Peta. Deren Sprecherin Scarlett Treml wies den Vorwurf des Landwirts zurück. „Wir gehen nicht in Ställe. Wir machen keine illegalen Sachen.“ Die Grünen hatten zu jener Podiumsdiskussion eingeladen, um die Frage „Lebensmittel ohne Tierquälerei?“ zu diskutieren.

Peta zum Gerlinger Hühnerhof: “Indiz für schlechte Tierhaltung“

Leben Hühner dicht gedrängt beieinander, sind oft Verhaltensstörungen zu beobachten. Foto: dpa

Es war das erste Mal gewesen, dass der Landwirt und Freie-Wähler-Stadtrat selbst zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen Position bezog. Er schilderte, dass hundert Hühner zu Tode gekommen seien, als sie abgeholt werden sollten. Sie seien dafür zusammengetrieben worden, in Panik geraten und dabei letztlich erstickt. Die Peta-Vertreterin Treml widersprach: Der Gutachter habe bei den Kadavern Kloakenkannibalismus festgestellt – „ein Indiz für schlechte Tierhaltung“.

Den Vorwurf des Kloakenkannibalismus bestätigte nun die Justiz. Wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Stuttgart mitteilt, sei der Verantwortliche des Legehennenbetriebs wegen Vergehen gegen das Tierschutzgesetz verurteilt worden. „Gegenstand der Verurteilung war, dass durch den Verurteilten im Wissen um Federpicken und Kloakenkannibalismus innerhalb des Legehennenbetriebs keine Gegenmaßnahmen zur Verhinderung getroffen wurden, obwohl solche möglich gewesen wären. Im Rahmen des Ermittlungsverfahren wurden fünf verendete Tiere untersucht. Hierbei stellte sich heraus, dass vier der fünf Tiere an den Folgen von Kloakenkannibalismus verendeten.“

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