In diesen Tagen wird das Auto schnell zum Backofen. Die Situation kann für Hunde lebensgefährlich werden. Darf in diesem Fall die Scheibe des Autos einschlagen werden? Hier gibt es die Antwort.

Stuttgart - Bei den derzeitigen Temperaturen kann sich innerhalb weniger Minuten das Innere des Autos auf bis zu 70 Grad aufheizen. Das kann für Tiere, die von ihren Besitzern unbedacht im Auto zurückgelassen werden, lebensgefährlich werden. Dann ist schnelles Handeln von Passanten gefragt. Was ist in dieser Situation erlaubt, um den Hund zu retten und was nicht?

 

Es passiert immer wieder: Tierbesitzer lassen ihre Vierbeiner bei sommerlichen Temperaturen im Auto zurück. Dieses Verhalten gefährdet das Leben der Tiere. Im Gegensatz zum Menschen können sich Hunde nicht durch Schwitzen über die Haut Kühlung verschaffen und sind deshalb gegenüber Hitze sehr empfindlich. Auch ein Parkplatz im Schatten oder leicht geöffnete Fenster sind kein ausreichender Schutz für Hunde, schreibt der Deutsche Tierschutzbund auf seiner Homepage.

Anzeichen dafür, dass es dem Hund in der Hitze schlecht gehe, seien Hecheln und Apathie, teils aber auch Nervosität, heißt es seitens der Tierrechtsorganisation Peta. Wenn der Hund sehr stark hechle, taumle, erbreche, eine dunkle Zunge und einen glasigen Blick habe, könne er bereits einen Hitzeschlag erlitten haben und in akuter Lebensgefahr schweben. 

Was dürfen Retter tun?

Auf Twitter appellierte die Stuttgarter Polizei im vergangenen Jahr zunächst an das Verantwortungsbewusstsein der Besitzer: "Lasst bitte keine Tiere/Menschen in Autos zurück", hieß es damals es in Anbetracht der heißen Tage. Wer dennoch eine gefährliche Situation bemerke, solle "bitte sofort den Notruf" wählen.

Auch der auf Tierrecht spezialisierte Anwalt Andreas Ackenheil rät: "Wer einen Hund oder ein anderes Tier in Not beispielsweise in einem Auto bemerkt, der sollte umgehend die Polizei rufen."  

Gesetzliche Regelung

Die Scheibe sollte man nur im äußersten Notfall einschlagen, so der Experte. Vorher müsse man immer einen Notruf absetzen und nachweislich nach dem Fahrzeughalter suchen, in dem man ihn zum Beispiel auf dem Parkplatz ausrufen lasse. Wenn Lebensgefahr bestehe, sollte der Hund in letzter Konsequenz gewaltsam aus dem Auto befreit werden. Der Rechtsanwalt rät, dies gemeinsam mit Zeugen zu tun. Wer einen Hund oder ein anderes Tier dadurch vor dem drohenden Hitzetod rette, sei rechtlich auf der sicheren Seite. Denn das Strafgesetzbuch rechtfertige in Paragraf 34, eine Gefahr auf „Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut“ mit angemessenen Mitteln abzuwehren. Darunter fielen auch Tiere, so der Experte für Tierrecht.