Hundebisse im Rems-Murr-Kreis Nach Beißattacken: Das sagt das Land zum Hundeführerschein
Nach Hundebissen in Murrhardt und Schorndorf pocht die Tierrechtsorganisation Peta auf den Hundeführerschein. Nun äußert sich das Land zur Thematik.
Nach Hundebissen in Murrhardt und Schorndorf pocht die Tierrechtsorganisation Peta auf den Hundeführerschein. Nun äußert sich das Land zur Thematik.
Eine 60 Jahre alte Frau ist kürzlich Tage in Murrhardt (Rems-Murr-Kreis) von einem Hund in den Arm gebissen worden. Nach Polizeiangaben erschrak das Tier beim Vorbeilaufen, sprang an der Frau hoch und biss zu. Die Frau wurde leicht verletzt und im Krankenhaus behandelt. Gegen die 59-jährige Hundehalterin ermittelt die Polizei.
Es blieb nicht der einzige Vorfall dieser Art in der Region: Auf dem Schorndorfer Weihnachtsmarkt wurde ein achtjähriger Junge von einem Hund gebissen und ebenfalls leicht verletzt. Auch dieser Fall beschäftigt nun die Polizei.
Den Hundebiss in Murrhardt nahm die Tierrechtsorganisation Peta zum Anlass, für Hundebesitzer erneut einen verpflichtenden Hundeführerschein in Baden-Württemberg zu fordern. „Meist liegt das Problem nicht bei den Hunden selbst, sondern bei der Unwissenheit der Menschen“, sagte Jana Hoger, Tierpsychologin und Fachreferentin bei Peta. Viele Halterinnen und Halter hätten Schwierigkeiten, Verhalten, Signale und Körpersprache ihrer Hunde richtig zu deuten. Ein verbindlicher Nachweis könne dazu beitragen, Risiken im öffentlichen Raum zu verringern und Spontankäufe zu verhindern.
Fachlich wird zwischen Sachkundenachweis und Hundeführerschein unterschieden – Begriffe, die im Alltag häufig gleichgesetzt werden. Der Sachkundenachweis prüft theoretisches Wissen, etwa zu Hundeverhalten, Haltung, Kosten und rechtlichen Vorgaben. Der Hundeführerschein geht darüber hinaus und umfasst zusätzlich eine praktische Überprüfung des Mensch-Hund-Gespanns.
Der Deutsche Tierschutzbund teilt das Ziel besser vorbereiteter Hundehalter, setzt jedoch einen anderen Schwerpunkt. Statt eines verpflichtenden Hundeführerscheins plädiert der Verband für einen theoretischen Sachkundenachweis vor der Anschaffung eines Hundes, um unüberlegte Entscheidungen zu vermeiden.
Dass mangelnde Vorbereitung ein zentrales Problem ist, zeigt auch die Praxis vor Ort. Im Tierheim Großerlach werden immer wieder Hunde abgegeben, weil Halter mit Erziehung, Zeitaufwand oder dem Verhalten ihrer Tiere überfordert sind. Ein verpflichtender Sachkundenachweis könne helfen, unrealistische Erwartungen zu korrigieren, hatte die Vorsitzende des Tierheims bereits in einem früheren Gespräch erklärt.
Einigkeit besteht darin, dass Regelungen nicht an der Rasse festgemacht werden sollten. Wissenschaftlich gilt nicht als belegt, dass bestimmte Rassen grundsätzlich gefährlicher sind als andere. Unbestritten ist jedoch, dass Größe und Kraft eines Hundes das Ausmaß möglicher Verletzungen beeinflussen. Entscheidend seien Haltung, Erziehung und der sachkundige Umgang mit dem Tier.
In Baden-Württemberg ist bislang weder ein allgemeiner Sachkundenachweis noch ein verpflichtender Hundeführerschein vorgeschrieben. Besondere Auflagen gelten lediglich für als gefährlich eingestufte Hunde, etwa bestimmte Rassen oder auffällig gewordene Tiere. Gleichwohl plant die grün-schwarze Landesregierung seit Beginn der Legislaturperiode die Einführung eines Sachkundenachweises, der umgangssprachlich häufig als Hundeführerschein bezeichnet wird. Ziel sei es insbesondere, Beißvorfälle zu verhindern und die Verantwortung bei der Hundehaltung zu stärken.
Auf Rückfrage unserer Zeitung teilte das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz mit, dass gemeinsam mit dem Innenministerium an einem „niederschwelligen Konzept zur Verbesserung der Sachkunde von Hundehalterinnen und Hundehaltern“ gearbeitet werde. Vorgesehen seien vor allem Informations- und Schulungsangebote. Ziel sei es, „die Sensibilität der Hundehalterinnen und Hundehalter für die Anschaffung des – etwa zur Familie – passenden Hundes sowie den richtigen Umgang mit dem Tier deutlich zu erhöhen“, erklärte ein Sprecher.
Zu Inhalt, Umfang oder einer möglichen Verbindlichkeit des Konzepts machte das Ministerium keine Angaben. Man befinde sich weiterhin in internen Abstimmungsprozessen, auch mit der Landestierschutzbeauftragten. „Die Landesregierung wird im neuen Jahr dazu informieren“, hieß es.
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