Die Rückkehr nach Deutschland könnte für Ibrahim Miri schon nach vier Wochen wieder beendet sein. Erst im Oktober war er illegal nach Bremen zurückgekehrt. Die Innenbehörde will den einschlägig vorbestraften Libanesen schnellstmöglich wieder los werden.

Bremen - Der einem libanesischen Clan angehörende Ibrahim Miri darf grundsätzlich abgeschoben werden. Das Verwaltungsgericht Bremen lehnte einen von Miris Anwalt gestellten Eilantrag am Freitag ab. „Das bedeutet, dass eine Abschiebung vor Entscheidung über die Klage aus Rechtsgründen erfolgen kann“, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar. Der der in Abschiebehaft sitzende Mann könnte in sein Heimatland Libanon oder in ein anderes Land gebracht werden.

 

Das Bremer Verwaltungsgericht stellte kein Abschiebungsverbot fest. Insbesondere könne nicht angenommen werden, dass Miri im Libanon eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung zu erwarten hat oder ihm dort eine konkrete Gefahr für Leib und Leben wegen „Blutrache“ drohe.

Miris Anwalt wollte mit dem Eilantrag erreichen, dass sein Mandant während des laufenden Klageverfahrens nicht abgeschoben werden darf. Die von Miri eingereichte Klage richtet sich gegen eine Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf), die den Antrag Miris auf Asyl als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt hatte. Das Verwaltungsgericht sah keine „ernstlichen Zweifel“, dass die Ablehnung der Zuerkennung von Flüchtlingsschutz und subsidiärem Schutz rechtmäßig ist.

Insgesamt 19 Mal rechtskräftig verurteilt

Miri wurde in Deutschland von 1989 bis 2014 insgesamt 19 Mal rechtskräftig verurteilt, unter anderem wegen Raubes, schweren Diebstahls, Hehlerei, Unterschlagung und bandenmäßigen Drogenhandels. Im Juli wurde er in den Libanon abgeschoben. Ausreisepflichtig war er bereits seit vielen Jahren. Ende Oktober tauchte er dann wieder in Bremen auf, stellte einen Asylantrag und wurde festgenommen. Seitdem sitzt er in Abschiebehaft.

Miris Anwalt Albert Timmer hatte zuvor auf eine hohe Gefährdung seines Mandanten hingewiesen. Die ergebe sich nicht zuletzt aus dem hohen Medienecho, der stetigen Markierung Miris als „Clan-Chef“ sowie der „enormen Verbreitung“ seines Porträtbildes. „Herr Miri muss jetzt überall, auch im Libanon, damit rechnen, auf der Straße erkannt zu werden; dies provoziert die Widersacher der Familie im Libanon zum Handeln“, hatte Timmer am Mittwoch in einem Schreiben gewarnt. „Die Sicherheit von Herrn Miri kann im Libanon nicht gewährleistet werden.“