Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Daher fordert die IG Metall von der Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag vereinbarten Regelungen zu Werkverträgen und Leiharbeit umzusetzen. Dort heißt es freilich kaum mehr, als dass „rechtswidrige Vertragskonstruktionen bei Werkverträgen zu Lasten von Arbeitnehmern verhindert werden müssen“. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will bis Oktober einen Gesetzentwurf dazu vorlegen. Betont hat sie, dass „wir klarer abgrenzen werden, was ein echter Werkvertrag ist und wo damit nur Lohndumping verschleiert wird“. Keinesfalls will sie der Arbeitnehmerseite mehr Mitsprache einräumen, sondern die Arbeitgeber lediglich verpflichten, die Betriebsräte zu informieren. Weil die Werkverträge im Sachmittelhaushalt der Betriebe verbucht werden, wüssten die Belegschaftsvertreter über die konkrete Vergabe und die beauftragte Firma oft nicht Bescheid, so Nahles.

 

Stammarbeitsplätze werden ersetzt

Die IG Metall dringt auf genaue Vorgaben: „Das künftige Gesetz soll einen Katalog der mindestens notwendigen Informationen enthalten.“ Mehr Mitwirkungsrechte bei Outsourcing hat sie noch nicht abgeschrieben. Im Rahmen der Personalplanung solle „verpflichtend mit dem Betriebsrat über Fremdvergabe gesprochen und ein Interessenausgleich angestrebt werden“, lautet eine konkrete Forderung. Markant ist ihre Erkenntnis, dass der Anteil der Unternehmen, in denen Stammarbeitsplätze ersetzt würden, von fünf auf 13 Prozent gestiegen sei. „Werkverträge entwickeln sich zu einer massiven Bedrohung für die Beschäftigten in den beauftragenden Unternehmen“, sagte Benner.

Diese „Unterstellung“ sei falsch, kontert der Arbeitgeberverband Gesamtmetall. „Das zeigt schon die einfache Tatsache, dass die Zahl der Stammbeschäftigten seit Jahren steigt“, äußerte Hauptgeschäftsführer Oliver Zander in einer knappen Mitteilung. „Mit ihren Pseudoumfragen geht es der IG Metall nicht um den Verstoß gegen geltendes Recht, sondern um ihre organisationspolitischen Interessen.“