Die Plakatwerbung der IHK Region Stuttgart für Stuttgart 21 ist laut Verwaltungsgericht rechtswidrig. Die Kammer müsse objektiv bleiben.

Stuttgart - Die Plakatwerbung der IHK Region Stuttgart für das Bahnprojekt Stuttgart 21 ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entscheiden. Die Kammer sei als Zwangskörperschaft des öffentlichen Rechts dazu angehalten, bei ihren Äußerungen ein höchstmögliches Maß an Objektivität zu gewährleisten, begründete das Gericht am Freitag seine Entscheidung. Da der Bau des milliardenschweren Bahnprojektes auch innerhalb der IHK kontrovers diskutiert wurde, sei die Kammer diesem Grundsatz nicht gerecht geworden.

 

Eine Mitgliedsfirma der Stuttgarter IHK hatte wegen der Aktion pro Stuttgart 21 eine Klage eingereicht. Als Begründung wurde erklärt, mit der Plakatierung habe die IHK nicht die Gesamtinteressen der gewerblichen Wirtschaft vertreten. Auf dem IHK-Plakat stand: „S21, mehr Jobs, mehr Tempo, mehr Stadt.“ Das Verwaltungsgericht hat keine Berufung zugelassen.