Am Bahnhof in Böblingen sind so gut wie alle Arten des illegalen Bettelns zu beobachten. Inzwischen geht auch die Stadt davon aus, dass die Bedürftigen von Clan-Chefs abgezockt werden.

Böblingen: Marc Schieferecke (eck)

Böblingen - Der Gesetzesbruch ist offenkundig. Vater und Mutter schlendern die Bahnhofstraße entlang. Die Kinder schwärmen aus, sprechen jeden an, der im Café sitzt oder in der Fußgängerzone unterwegs ist. Viel mehr als „bitte“ wissen sie auf Deutsch nicht zu sagen. Das Großstadtphänomen des illegalen Bettelns hat sich ins Umland ausgebreitet. Inzwischen ist auch die Böblinger Verwaltung zu dem Schluss gekommen, dass ein guter Teil der Bettler zu organisierten Banden gehört und geht hart gegen sie vor. Kontrollen obliegen zunächst der Polizei. Sollte die Zahl der Bettler weiter zunehmen, will die Stadt einen eigenen Streifendienst einrichten. „Clans aus Erwachsenen und Kindern verteilen sich wie Geschwader in der Unterstadt und im Bahnhofsbereich“, sagt die Stadtsprecherin Saskia Brockmann, „das Geld wird meist von Clan-Chefs abkassiert“.

 

Deren Methode ist mit der Zwangsprostitution vergleichbar. Sie heuern zumeist in Osteuropa bevorzugt Gebrechliche zum Betteln an. Diese Ärmsten unter den Armen zocken sie ab. Von den milden Gaben der Wohltätigen bleibt ihnen so gut wie nichts. Solche Fälle werden regelmäßig aktenkundig. Gleich, ob Ulm, Passau oder Stuttgart, immer mehr Städte gehen hart gegen aufdringliche Bettler vor. Allerdings ist umstritten, ob dies als grundsätzlicher Bann gegen die Armut zu werten ist.

Betteln unterliegt strengen Regeln

In Schwäbisch Hall hatten sich 2014 Beschwerden gegen Bettlergruppen gemehrt. Ihre Mitglieder stammten aus dem slowakischen Dorf Kalosa. Um angemessen zu reagieren, entsandte die Stadt gar eine Delegation in die 800-Seelen-Gemeinde. Die Reisenden kehrten geläutert zurück. „Da ist ein Elend mitten in Europa, von dem wir nichts wussten“, sagte stellvertretend für alle die Dekanin Anne-Kathrin Kruse. Die Caritas mahnt ebenfalls Nächstenliebe an. Südosteuropäische Bettlerbanden seien Einzelfälle. „Wenn ich zehn Menschen etwas spende und darunter ist einer kriminell, kann ich mit dieser Quote vielleicht ganz gut leben“, vermerkt der Sozialverband in einer Broschüre.

„Betteln ist ja nicht verboten“, sagt der Polizeisprecher Peter Widenhorn. Aber in allen Großstädten, inzwischen auch in so gut wie allen Mittelzentren, unterliegt es strengen Regeln. Kinder zum Betteln zu schicken, zählt zu den härtesten Verstößen. Schon Passanten anzusprechen, ist verboten. Seit Jahresbeginn sind bei der Polizei 56 Beschwerden über Bettler eingegangen – allein für Böblingen. Für Sindelfingen und Leonberg schätzt Widenhorn die Zahl ähnlich hoch. Beschwerden bei den Ordnungsämtern kommen hinzu. „Da war alles dabei“, sagt Widenhorn, „auch schwangere Frauen und Frauen mit Kinderwagen“.

Verstöße werden mit einem Platzverweis geahndet

Nur eine Minderzahl der Bettler im und um den Böblinger Bahnhof verhält sich regelkonform. Dies sind zuvorderst zwei Männer, die mit einem Becher vor sich in der Unterführung sitzen. Von ihnen abgesehen sind so gut wie alle Methoden vertreten, die entweder illegal oder fragwürdig sind. Gleich ob der bärtige Greis, der sich auf eine 30 Zentimeter lange Krücke gestützt durch die Fußgängerzone schleppt oder der junge Mann, der in Cafés Karten verteilt, um für vier Euro Elefantenfiguren zu verkaufen. Auf den Karten ist vermerkt, dass Käufer einen Gehörlosen unterstützen. Wäre ein solches Gebrechen nur vorgetäuscht, könnte ein Gericht dies sogar als Betrug werten.

Zwar zählt die Polizei es nicht zu ihren wichtigsten Pflichten, Bettler zu kontrollieren, aber „wir gehen jedem Hinweis nach“, versichert Widenhorn. Verstöße werden mit einem Platzverweis geahndet, eindeutig illegal erbetteltes Geld beschlagnahmt die Polizei und zeigt die Ertappten an. Die juristische Verfolgung „geht aber meistens aus wie das Hornberger Schießen“: Sie scheitert, weil die obdachlosen Bettler eben weiterziehen.

Gebote und Verbote für Bettler:

Gesetze: Die Verbote gegen das Betteln gehen zurück bis ins Mittelalter. Als älteste Vorschrift in Deutschland gilt die Bettlerordnung, die im Jahr 1478 die Stadt Nürnberg erließ. Schon damals tat sich die Obrigkeit schwer, die milde Gabe an Bedürftige vollständig zu verbieten und schrieb Unterschiede zwischen berechtigtem und unberechtigtem Betteln fest. 2015 gab Norwegen das Vorhaben auf, das Betteln zur Straftat zu erklären. In Österreich wurde 2013 ein landesweites Bettelverbot der Steiermark als verfassungswidrig gekippt.

Masche:
Wer Mitleid erregt, erbettelt mehr. Ob Gebrechen vorgetäuscht, Leidensgeschichten wahr sind, ist selbstredend kaum zu entscheiden. Die Caritas mahnt davon unabhängig, dass niemand ohne Not bettle. Allerdings beobachten Polizisten immer wieder scheinbare Wunderheilungen. Ein Leiden vorzutäuschen, um Geld zu erbetteln, kann sogar als Betrug geahndet werden. Wer kein Geld geben, aber trotzdem Gutes Tun will, dem empfehlen Sozialverbände, an Hilfsorganisationen für Obdachlose zu spenden.

Verbote : Uneingeschränkt erlaubt ist nur das stille Betteln. Bereits Fußgänger anzusprechen, ist in den meisten Städten verboten, erst recht, jemanden womöglich sogar körperlich aufzuhalten. Ersteres ist aufsuchendes, Letzteres aggressives Betteln benannt. Für Bettler tabu ist auch, verstümmelte Körperteile zur Schau zu stellen, Tiere dabei zu haben oder gar Kinder. Gegen solche Formen des Bettelns gehen Städte unterschiedlich vor. Die Bandbreite reicht vom einfachen Platzverweis bis hin zu einer Geldstrafe von 250 Euro.