Fünf Jahre währt nun schon der Streit um ein nicht genehmigtes Wochenendhaus in Auenwald. Ein baldiges Ende ist nicht absehbar – denn das Verwaltungsgericht hat zu viel zu tun.

Auenwald - Keine Frage, es ist ein schmuckes Wochenenddomizil, das mit seinem rotbraunen Äußeren seit fünf Jahren auf einem sonnigen Hanggrundstück steht, unweit des Sauerhofs auf der Markung des Auenwalder Teilorts Lippoldsweiler. Dem Erbauer hat die Wohlfühloase bis dato keine wohligen Gefühle beschert, im Gegenteil. Dem adretten Relaxdomizil sieht man nicht an, dass eine schwere Hypothek auf ihm lastet: die Freizeitimmobilie ist von ihrem Besitzer ungenehmigt erstellt worden. Dem Schwarzbau droht deshalb der Abbruch.

 

Der Eigentümer, ein Bühnenbauer aus der benachbarten Gemeinde Weissach im Tal, und sein Anwalt wollen dies jedoch verhindern. Es könnte allerdings noch geraume Zeit dauern, bis das juristische Tauziehen um das Objekt im Grünen entschieden ist. Der Grund: das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart, das nun mit dem Fall befasst ist, stöhnt unter einer Vielzahl von Asylverfahren, die in den nächsten Wochen und Monaten vorrangig abgearbeitet werden müssten, lässt Ulrike Zeitler wissen, die Pressesprecherin des Gerichts. Noch steht das adrette Häuschen daher unbehelligt in der Landschaft – doch wie lange noch?

Aus 56 Kubikmeter werden 130

Der Fall: der Mann aus Weissach im Tal hatte 2013 besagtes Wochenendgrundstück in Lippoldsweiler erworben, die darauf stehende Datscha umgehend abgerissen und durch eine neue, deutlich größere ersetzt. Aus einst 56 Kubikmeter umbauten Raumes waren 130 geworden, eine ,,gute Verdoppelung“ stellten die Baukontrolleure beim Nachmessen fest.

Als der Fall ruchbar wurde, unternahm der Bausünder noch rasch einen Rettungsversuch mit einem nachträglich eingereichten Baugesuch, doch die Backnanger Baurechtler ließen sich darauf nicht ein. Sie schickten dem Mann im Frühjahr 2014 eine Abbruchverfügung ins Haus. Die Wochenendbleibe sei nicht genehmigungsfähig, da sie widerrechtlich im Außenbereich, der zudem als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist, errichtet worden sei, so Helmut Wagner, der Leiter des Backnanger Baurechtsamtes.

Da der in die Bredouille geratene Bauherr mit seinem Widerspruch beim Regierungspräsidium Stuttgart gegen die Abrissanordnung nicht durchdrang, reichte sein Anwalt Klage beim Verwaltungsgericht gegen die Baubehörde ein. Die Beseitigungsanordnung sei, das ist für den Klägeranwalt Andreas Spätgens keine Frage, in ihrer Radikalität unverhältnismäßig.

Verwaltungsgericht muss entscheiden

Überraschenderweise gab’s nach einem Außentermin am Ort des Geschehens im Mai 2016 ein Versuch zu einer außergerichtlichen Einigung in dem Streitfall. Dazu kamen die streitenden Parteien überein, das Verfahren erst einmal ruhen zu lassen. Doch ein Vergleich kam nicht zustande. Dem Backnanger Vorschlag, der Kläger möge seine rechtswidrig erbaute Wohlfühl-oase um ein Drittel abspecken, dann könne der Totalabbruch umgangen werden, wollte der Häusleseigner nicht zustimmen. Einem milderen Eingriff in die Bausubstanz, wie sie dem Kläger vorschwebte, lehnte Backnang rundweg ab. Auf dessen Initiative hin ist das ruhende Verfahren jüngst wieder in Gang gesetzt, sodass nun das Verwaltungsgericht über den Streitfall zu entscheiden hat. Wann das sein wird, lässt sich laut Auskunft von dessen Pressesprecherin derzeit nicht absehen.

Der Klägeranwalt glaubt derweil ein Argument in der Hand zu haben, mit dem sich die bedrohte Datscha doch noch retten ließe. Er verweist auf die in den 1960er-Jahren bestehende Ortsbausatzung (OBS), auf deren Basis eine Reihe von Wochenendhäuschen beim Sauerhof entstanden seien, auch das von seinem Mandanten erworbene und abgerissene Häuschen. Die Backnanger Baurechtler führen ins Feld, die OBS habe nur als Entwurf existiert und sei nie in Kraft getreten. Dagegen behauptet der Anwalt, die Satzung sei zu keinem Zeitpunkt aufgehoben worden und sei daher immer noch gültig, weshalb sein Klient Anspruch auf eine Baugenehmigung habe. Eine Satzung könne sich wohl nicht von selbst in Luft auflösen, ein Aufhebungsbeschluss sei jedenfalls nicht auffindbar.

Bürgermeister: keinen Präzedenzfall schaffen

Der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht sieht Spätgens gelassen entgegen, wie er betont. Seine Mutmaßung: Die Angelegenheit könnte sich womöglich zu einem Revisionsfall entwickeln. Eines steht derweil fest: auf Unterstützung durch die Gemeinde Auenwald kann der Eigner der Wochenendimmobilie nicht hoffen. Es gehöre nicht zu den Pflichtaufgaben der Gemeinde, einen Bebauungsplan für Privatleute aufzustellen und damit nachträglich eine Bausünde zu legalisieren, lautet das kategorische Nein von Bürgermeister Karl Ostfalk. Der Schultes sagt: ,,Wir wollen hier keinen Präzedenzfall schaffen“.