Illegales Rennen in Ludwigsburg Strafmaß, Führerschein, Falschaussagen – Wichtige Antworten zum Raser-Prozess

Drei Männer müssen sich vor dem Landgericht verantworten. Foto: Kovalenko/Lichtgut

Der Ludwigsburger Raser-Prozess geht am Freitag weiter. Viele Fragen zum Verlauf des Verfahrens sind noch offen. Sechs Fragen und Antworten zu den größten Unklarheiten.

Ludwigsburg: Maximilian Kroh (kro)

Der Ludwigsburger Raser-Prozess vor dem Landgericht Stuttgart erfährt die erwartete, große Aufmerksamkeit. Drei junge Männer sind dort derzeit unter anderem wegen Mordes angeklagt. Sie sollen im März ein illegales Rennen auf der Schwieberdinger Straße gefahren haben. Es kam zu einem Unfall, bei dem zwei unbeteiligte junge Frauen starben. Die Bestürzung über ihren Tod war damals groß. Entsprechend emotional werden die Geschehnisse der einzelnen Prozesstage in den sozialen Medien diskutiert.

 

Was auffällt: Zum Ablauf und den Rahmenbedingungen des Verfahrens sind bei den Online-Nutzern auch nach Prozessbeginn noch viele Fragen offen. Ein Überblick mit den wichtigsten Antworten.

1. Warum gibt es so viele Prozesstage?

20 Verhandlungstage hat die Strafkammer vor Beginn des Verfahrens angesetzt. Los ging es am 5. Dezember, der letzte Prozesstag ist erst für den 7. April anberaumt. Wie das Landgericht mitteilt, heißt das aber nicht, dass auch automatisch so lange verhandelt wird. Hintergrund ist vor allem, dass das Landgericht möglichst flexibel bleiben will.

Einfach gesagt ist es für das Gericht leichter, Termine zu streichen, als mit den fünf Verteidigern und drei Anwälten der Nebenkläger kurzfristig neue Termine vereinbaren zu müssen.

Ähnlich sieht es auch mit der Anhörung der Zeugen aus – rund 170 davon benennt die Staatsanwaltschaft in der Anklage, sie müssen auf die einzelnen Verhandlungstage aufgeteilt werden. Ob sie wirklich alle vorsprechen, ist noch offen. Beide Entscheidungen liegen in der Hand der Richter. 

Hinzu kommen mehrere Gutachten, die etwa wichtige Detailfragen zum Unfallhergang klären sollen. Zuletzt sind auch die Angeklagten selbst eine Variable im Prozess. Ob und wie ausführlich sie sich äußern wollen, ist schwer abzuschätzen – kann den Prozess aber in die Länge ziehen oder verkürzen.

2. Was ist das maximale Strafmaß?

Das hängt von den Anklagepunkten ab, die sich bei den drei Angeklagten unterscheiden. Dem mutmaßlichen Fahrer des Unfallwagens wirft die Staatsanwaltschaft Mord vor, das würde bei einer Verurteilung zwingend eine lebenslange Freiheitsstrafe nach sich ziehen. „Lebenslang“ heißt in dem Fall mindestens 15 Jahre Gefängnis, danach kann die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Sollte das Gericht eine besondere Schwere der Schuld feststellen, entfällt diese Möglichkeit.

Der mutmaßliche Fahrer des anderen Autos steht unter anderem wegen versuchten Mordes vor Gericht. Hier liegt der Strafrahmen bei drei bis 15 Jahren Gefängnis. Dem dritten Angeklagten wird die Teilnahme an einem verbotenen Autorennen und fahrlässige Tötung in zwei Fällen vorgeworfen. Ihm drohen bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe.

3. Wie lange wird den Angeklagten der Führerschein entzogen?

Diese Frage wird sich erst im Laufe des Prozesses klären und ist derzeit noch nicht vorhersehbar. Grundsätzlich gilt: Wenn ein Gericht den Führerschein entzieht, wird dieser nach mindestens sechs Monaten und spätestens nach fünf Jahren wieder zurückgegeben. Nur in Ausnahmefällen kann die Sperre dauerhaft gelten.

Auf die Frage an das Landgericht, ob die Angeklagten ihren Führerschein dauerhaft verlieren könnten, antwortet ein Sprecher: „Eine lebenslange Sperre setzt eine sehr sorgfältige Abwägung und Prognoseentscheidung voraus.“ Gründe dafür können dauerhafte körperliche oder geistige Einschränkungen sein. Zudem können einschlägige Vorstrafen und bereits frühere Entziehungen der Fahrerlaubnis eine lebenslange Sperre rechtfertigen. In Einzelfällen kommen auch „charakterliche Mängel, die sich etwa aus schwerster Verkehrskriminalität ergeben“, als Begründung infrage.

4. Inwiefern sind Falschaussagen vor Gericht strafbar?

Schon jetzt außergewöhnlich am Prozess ist, wie häufig und eindeutig die Richter mehrere Zeugen vor einer Falschaussage und den damit verbundenen Folgen warnten. Das Gericht bemerkte während der ersten Prozesstage, dass sich manche Aussagen im Gerichtssaal deutlich von denen unterschieden, die die Zeugen unmittelbar nach dem Unfall gemacht hatten, als sie von der Polizei befragt wurden. Teilweise stimmten sie auch nicht mit vorliegenden Beweismitteln, etwa Chatnachrichten, überein.

Das könnte strafbar sein und das Strafmaß hätte es durchaus in sich: Zwischen drei Monaten und fünf Jahren Gefängnis sind möglich. Um das zu klären, würde im Einzelfall ein neues Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Ob es so weit kommt, entscheidet die Staatsanwaltschaft.

5. Warum werden die Gesichter der Angeklagten verpixelt?

Das ist eine gesetzliche Vorgabe. In der Regel dürfen Foto- und Videoaufnahmen nur am Tag des Prozessauftakts zehn Minuten vor Verhandlungsbeginn gemacht werden. Aufnahmen von Verfahrensbeteiligten müssen dabei immer anonymisiert, sprich verpixelt, werden.

6. Was passiert mit den beschlagnahmten Autos?

In ihrer Anklageschrift fordert die Staatsanwaltschaft unter anderem, den Angeklagten die am Rennen beteiligten Autos zu entziehen. Ob das passiert, entscheidet die Strafkammer je nach Ablauf des Prozesses und Urteil.

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