Am Sonntag rief Maier: „Wer in diesen Zeiten nicht als Rechtsextremist diffamiert wird, der macht irgendwas verkehrt.“ Reaktion? Jubel und Listenplatz zwei. Die Szene erzählt viel über die Spannung, unter der die AfD derzeit steht. Der Druck auf die Partei kommt dabei von außen und von innen. Zwei Fragen sind offen: Wie rechtsextrem ist die AfD – und wie radikal will sie sein?
Meuthens Deradikalisierungsplan misslang
Letztere muss die Partei beantworten. Es ist knapp ein Jahr her, dass Parteichef Jörg Meuthen seinen Versuch begann, mit einer Kampfansage an den radikal rechten „Flügel“ die Partei gegen den äußersten Rand abzugrenzen. Es folgte die Selbstauflösung der Strömung, der Rauswurf der Führungsfigur Andreas Kalbitz.
Das Kalkül war klar: Meuthen erkor den Flügel zu einer Art Bad Bank, die den Rest der Partei bürgerlicher erscheinen lassen sollte, als er ist. Die Partei sollte so einer Beobachtung durch den Verfassungsschutz entkommen und Wählerpotenzial im konservativ-bürgerlichen Lager erschließen. Aber der Versuch, die Partei auf diese Weise zu ordnen, misslang. Sie ist in zwei Lager zerfallen, die sich einen Richtungskampf liefern.
Die Entscheidung wiegt schwer
Derweil schwebt die zweite Frage über der Partei: Wird der Verfassungsschutz die gesamte AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen? Es wäre ein Novum in der Bundesrepublik. Eine Partei, die in allen Parlamenten vertreten ist, die in mehreren Ländern die zweitstärkste Kraft darstellt, würde mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet.
Man muss kein Freund der AfD sein, um zu erwarten, dass der Geheimdienst die Latte für solch eine schwerwiegende Entscheidung hoch anlegt. Es gibt keinen Grund, daran zu zweifeln, dass der Verfassungsschutz das getan hat. Aber es gibt eben auch keinen Zweifel, dass die Entscheidung schwierig ist.
Eine Beobachtung könnte der AfD nicht nur schaden
Politisch sind die Folgen nicht absehbar. Natürlich könnte eine Beobachtung die Partei unter Druck bringen. Aber das ist nur die eine Seite der Medaille. Die Partei wehrt sich juristisch. Zeitgleich versucht sie, den Geheimdienst zu diskreditieren, indem sie ihm unterstellt, politisch instrumentalisiert zu sein. Mit Stasivergleichen in einer Kampagne war die AfD vor zwei Jahren im Osten gut gefahren.
Gelingt ihr die Diskreditierung, wird der AfD eine Beobachtung nicht nur schaden. In allen Umfragen verfügt die Partei über eine Stammwählerschaft, die die AfD wegen und nicht trotz ihrer Positionen wählt. Dazu könnte eine Beobachtung den schwindenden Ruf als Protestpartei wieder erneuern. Auch die Opfererzählung bekäme neues Futter.
Eine Niederlage kann sich der Staat nicht erlauben
Fachlich muss das dem Verfassungsschutz egal sein. Politisch aber birgt gerade dies in der jetzigen Situation Zündstoff. In der Pandemie tritt der Staat autoritärer auf als seit Jahrzehnten, er schränkt Grundrechte ein. Vertrauen bröckelt, und Verschwörungserzählungen haben Konjunktur. Die AfD wird absehbar versuchen, hier anzudocken und sich überdies als Bürgerrechtspartei zu inszenieren.
All das ist offenbar auch dem Bundesinnenminister Seehofer bewusst. Seine Juristen prüfen nun seit Wochen akribisch das Gutachten des Verfassungsschutzes. Sie tun gut daran. Eine Niederlage vor Gericht kann sich nicht nur der Dienst, sondern auch der Minister im Interesse einer glaubwürdig wehrhaften Demokratie nicht erlauben.