Impfpflicht für Pflegekräfte in der Region Für Impfverweigerer wird es ernst

Ein Piks ist ab 16. März künftig Voraussetzung für die Arbeit im Pflegebereich – doch es gibt noch Vorbehalte gegen die Covid-Impfung. Foto: dpa/Patrick Pleul, imago/Markus Ulmer

Die Gesundheitsämter in der Region müssen demnächst die Impfpflicht für Pflegekräfte kontrollieren. Sind sie überhaupt in der Lage, die neue Aufgabe zu bewältigen?

Entscheider/Institutionen : Kai Holoch (hol)

Am Mittwoch, 16. März, tritt bundesweit die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kraft. Alle Mitarbeitenden von Unternehmen, die im Pflegebereich tätig sind, müssen bis zu diesem Tag nachweisen, dass sie gegen Covid-19 geimpft sind. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, am Mittwoch dem für ihren Kreis oder ihre Stadt zuständigen Gesundheitsamt mitzuteilen, von welchen Angestellten noch keine eindeutigen Rückmeldungen vorliegen. Die Gesundheitsämter wiederum müssen dann prüfen, ob tatsächlich Verstöße gegen die Impfpflicht vorliegen und ob und wie sie geahndet werden können.

 

Wie sind die Gesundheitsämter in der Region auf diese zusätzliche Aufgabe vorbereitet? Reicht das Personal überhaupt aus, um das Gesetz zur Stärkung der Impfprävention umsetzen zu können? Und wann droht den Impfskeptikern tatsächlich ein Betretungsverbot an ihrer Arbeitsstätte? Auf viele dieser Fragen gibt es noch keine Antworten.

Wann drohen Konsequenzen?

In den kommenden Wochen muss noch keine ungeimpfte Pflegekraft mit einem Bußgeldbescheid oder einem – zumindest vorübergehenden – Berufsverbot rechnen. „Zunächst müssen wir die gemeldete Person anschreiben“, sagt Andreas Fritz, der Sprecher des Landkreises Ludwigsburg. „Sie erhält dann eine Frist zur Vorlage eines Immunitätsnachweises, einer Bestätigung der medizinischen Kontraindikation oder einer Erklärung zur aktuellen Situation.“ Werde nichts davon vorgelegt, leite das Gesundheitsamt ein Bußgeldverfahren sowie eine Anhörung zum Tätigkeitsverbot ein. Dabei müssen dann die betroffene Person und der Arbeitgeber angehört werden. Erst wenn alle Unterlagen vorliegen, kann im Einzelfall entschieden werden, ob Maßnahmen, wie etwa ein Betretungsverbot verhängt werden können.

Wie lange kann so ein Verfahren dauern?

Mit Prognosen halten sich alle Befragten zurück. Wegen der vielfältigen Fallkonstellationen geht das Stuttgarter Gesundheitsamt „von einigen Wochen bis wenigen Monaten“ aus. Auch das Sozialministerium verweist darauf, dass „einzelfallbezogene Verwaltungsverfahren“ notwendig sind und dabei „natürlich auch die Beteiligungsrechte der Betroffenen gewährleistet werden“. Deshalb könne dies „einen gewissen – auch längeren – Zeitraum in Anspruch nehmen“.

Mit wie vielen Fällen rechnen die Gesundheitsämter?

Konkrete Zahlen nennen bisher nur Ludwigsburg und Stuttgart. In Ludwigsburg erwartet man rund 2000 Meldungen, in Stuttgart sind es 4000. Auch das Esslinger Gesundheitsamt geht von einer Zahl im vierstelligen Bereich aus. Treffen in Ludwigsburg die erwarteten Zahlen zu, brauche man sechs zusätzliche Stellen, um die Anträge bearbeiten zu können, erklärt Andreas Fritz.

Gibt es zusätzliches Personal?

Das ist Interpretationssache. Das Sozialministerium verweist darauf, dass im Rahmen des Pakts für den öffentlichen Gesundheitsdienst bereits 2020 mehr als 200 neue Stellen und 2022 noch einmal 467 Stellen geschaffen wurden – 90 Prozent davon in den Gesundheitsämtern. Deshalb ist das Sozialministerium „zuversichtlich, dass die Gesundheitsämter die einrichtungsbezogene Impfpflicht gut stemmen können“. Dort sieht man das anders: Alle befragten Gesundheitsämter in der Region erklären, dass es bisher für die neue Aufgabe keine einzige neue Stelle gegeben hat. „Auch wir erwarten einen erheblichen Mehraufwand, den das Gesundheitsamt allein nach zwei Jahren Pandemie nicht darstellen kann“, erklärt Leonie Graf, die Sprecherin des Rems-Murr-Kreises. „Wir haben aber unsere Personalressourcen im Blick und passen dann entsprechend an – wenn nötig und möglich.“

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In Stuttgart will man die Aufgabe mit kurzfristig Beschäftigten und internen Personalverschiebungen bewältigen. In Esslingen wiederum setzt man auf ein Ende der Coronawellen: „Gegebenenfalls kann Personal aus der Covid-Bearbeitung für diese Aufgabe eingesetzt werden, sobald sich die Lage entspannt“, sagt Kreissprecherin Sarah Panten. Das Böblinger Gesundheitsamt wiederum wird durch Mitarbeitende aus anderen Bereichen des Landratsamts befristet verstärkt. Die Sprecherin Simone Hotz will nicht ausschließen, dass dadurch andere Aufgaben nur in reduziertem Maße und mit Verzögerungen abgearbeitet werden können.

Nur vereinzelt gibt es Kontrollen

Zu den neuen Aufgaben der Gesundheitsämter gehört es auch, etwaige Betretungsverbote für nicht geimpfte Pflegekräfte zu kontrollieren. Da stoßen die Einrichtungen aber schnell an personelle Grenzen. Zunächst lege man die Priorität auf die Bearbeitung der eingehenden Meldungen, heißt es in Stuttgart. „Wir hoffen, dass wir aus anderen Bereichen der Corona-Nachverfolgung über den Sommer hinweg Personal für die stichprobenartigen Kontrollen abziehen können“, erklärt Andreas Fritz. Sarah Panten sagt, in Esslingen müsse „anlassbezogen mit Kontrollen gerechnet“ werden.

Funktioniert die Impfpflicht trotz der Sonderregelungen?

Das Sozialministerium hat den Gesundheitsämtern eine umfangreiche Handreichung zum Umgang mit Impfunwilligen zur Verfügung gestellt, darin auch etliche Ausnahmen vom Betretungsverbot und Sonderregelungen. Wird damit nicht die allgemeine Impfpflicht fürs Pflegepersonal verwässert? Das Ministerium sieht das nicht so: Die Vorgaben seien geboten, um eine „dem Gesetz gerecht werdende einzelfallbezogene Ermessensentscheidung“ treffen zu können. Neben dem Ziel des Infektionsschutzes müsse das Land auch sicherstellen, dass die medizinische und pflegerische Versorgung in allen Bereichen aufrechterhalten bleibe. Diese Ermessensabwägung werde in der Handreichung ausführlich dargestellt. Von einer Verwässerung der Impfpflicht könne aber keine Rede sein. Auch zu Überlegungen, die zu Zeiten der Delta-Variante beschlossene Impfpflicht für die Pflegeberufe zumindest zeitlich befristet auszusetzen, hat das Ministerium eine klare Meinung: „Die einrichtungsbezogene Impfpflicht stellt einen unerlässlichen Baustein hin zu einer noch höheren Impfquote innerhalb der Bevölkerung und zu einem besseren Schutz vulnerabler Gruppen dar“, heißt es da.

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