Impfpflicht im Gesundheitssektor im Kreis Ludwigsburg 281 Impfverweigerer gemeldet

Seit 16. März greift die Impfpflicht im Pflege- oder Gesundheitsbereich: Im Kreis Ludwigsburg scheint die Zahl der ungeimpften Mitarbeiter jedoch überschaubar. Foto: dpa/Patrick Pleul

Seit 15. März darf niemand mehr ohne Corona-Immunität in Kliniken, Praxen oder Heimen arbeiten. Im Kreis Ludwigsburg haben viele Arbeitgeber Beschäftigte ohne Nachweis gemeldet – größere Ausfälle seien aber nicht zu befürchten, heißt es.

Mindestens 281 Beschäftigte der Gesundheitsversorgung im Landkreis Ludwigsburg setzen ihren Arbeitsplatz aufs Spiel, indem sie sich nicht gegen das Coronavirus impfen lassen. Insgesamt 84 Einrichtungen haben dem Landratsamt bis Freitagmittag 281 Personen gemeldet, die nicht nachgewiesen haben, dass sie geimpft oder genesen sind. Die Meldungen kamen nach Angaben der Behörde von 33 Pflegeheimen, 13 Sozialstationen, 16 Arztpraxen und 22 Therapiepraxen oder Ausbildungszentren.

 

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Auch wenn damit kreisweit mehrere Hundert Beschäftigte ihren Job verlieren könnten, in den einzelnen Einrichtungen würden sich die Auswirkungen in Grenzen halten. Das zeigt eine Umfrage unserer Zeitung: In allen befragten Einrichtungen liegt die Impfquote bei deutlich über 90 Prozent. Das Haus am Wunnenstein in Großbottwar-Winzerhausen hat sogar eine Impfquote von 100 Prozent vermeldet, so Thomas Wieland, der Geschäftsführer der Karl-Schaude-Stiftung, die das Pflegeheim mit 78 Plätzen betreibt. „Gott sei Dank“ habe man diese Quote erreicht, sagt Wieland. „Es war nicht einfach, die Letzten zu überzeugen.“ Einige hätten sehr große Angst vor einer Impfung gehabt. In einem Fall habe man wegen der Impfpflicht einen befristeten Vertrag nicht verlängern können.

Das Jakob-Sigle-Heim hat drei Beschäftigte gemeldet

Drei Beschäftigte müssen im Kornwestheimer Jakob-Sigle-Heim des Wohlfahrtswerks für Baden-Württemberg mit einem Verfahren rechnen. 98 Prozent der Mitarbeitenden hätten einen Nachweis vorgelegt, berichtet die Heimleiterin Beate Dornbusch. Da bereits zu Beginn der Impfkampagne im Januar und Februar 2021 das mobile Impfteam im Heim war, sei die Quote sowohl unter den Bewohnern als auch unter den Beschäftigten sehr hoch. Nichtsdestotrotz gab es einige Zögerliche. „Wir haben persönliche Gespräche geführt und konnten zuletzt auch noch einmal zwei, drei Mitarbeiter überzeugen“, berichtet Dornbusch.

130 Mitarbeitende kümmern sich im Jakob-Sigle-Heim um 92 Pflegeplätze, 71 betreute Wohnungen, Tagespflege, ambulante Dienste und eine Praxis für Ergotherapie. Man habe sich bemüht, die Motivation und Argumente der Zögernden zu erfragen, um zu schauen, ob man doch noch ein Impfangebot unterbreiten könne, sagt die Heimleiterin. Am Ende seien zwei Mitarbeiterinnen aus dem Pflegebereich sowie eine Arbeitskraft des Caterers übrig geblieben, die sie ans Gesundheitsamt melden musste.

Mit Betätigungsverboten rechnet kaum jemand

Wie alle Befragten bestätigt Dornbusch, dass der seit Kurzem verfügbare proteinbasierte Impfstoff Novavax niemanden überzeugt habe, sich doch noch gegen das Virus immunisieren zu lassen. Und in einem weiteren Punkt sind sich alle einig: „Wir brauchen eigentlich jede helfende Hand“, erklärten die Befragten praktisch wortgleich. Sie glauben daher nicht, dass es am Ende tatsächlich zu Betätigungsverboten kommen wird.

Nur wenige Betroffene zählen auch die 26 Pflegeheime, vier Tagespflegen und ambulanten Dienste der gemeinsamen Kleeblatt-Gesellschaft des Landkreises und von 17 Kommunen. 94 Prozent der rund 1100 Beschäftigten seien geimpft, teilt Kleeblatt-Geschäftsführer Stefan Ebert mit. Hinzu kämen weitere etwa vier Prozent Genesene, zusammen also rund 98 Prozent. „Wir haben die Impfstoffe und ihre Wirkungsweise erläutert. Wir haben Novavax angeboten. Die Führungskräfte vor Ort sind noch einmal auf alle Kolleginnen und Kollegen zugegangen“, zählt Ebert die Überzeugungsversuche auf.

An den RKH-Kliniken liegt die Impfquote bei 95 Prozent

Betreffen wird ein mögliches Verfahren auch 400 Beschäftigte der Regionalen Kliniken-Holding (RKH). Sie betreibt inklusive dem Klinikum Ludwigsburg und dem Krankenhaus Bietigheim-Vaihingen acht Akutkliniken. Hinzu kommen die orthopädische Fachklinik Markgröningen, eine geriatrische Rehabilitationsklinik sowie medizinische Fachzentren in den Landkreisen Ludwigsburg und Karlsruhe sowie im Enzkreis.

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7600 von rund 8000 Beschäftigten hätten bis zum Beginn der Impfpflicht einen Immunisierungsnachweis erbracht, teilt der RKH-Pressesprecher Alexander Tsongas mit. Eine Quote von 95 Prozent. „Ob es zu nennenswerten Auswirkungen in einzelnen Bereichen kommt, können wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen. Die 400 Beschäftigten verteilen sich auf alle Standorte und unterschiedlichste Berufsgruppen und Bereiche.“

Physiotherapeuten beklagen ohnehin Fachkräftemangel

Ein gemischtes Bild unter den 5000 Mitgliedern ihres Berufsverbands nimmt Hannah Hecker wahr, die baden-württembergische Landesvorsitzende des Deutschen Verbands für Physiotherapie: „Wir haben große Praxen mit 25 oder 30 Mitarbeitenden, die alle geimpft sind. Und es gibt kleine mit drei oder vier Leuten, von denen zwei betroffen sind.“ Wie die niedergelassenen Ärzte fallen auch die Praxen sonstiger Heilberufe unter die Impfpflicht. Rund 30 000 Physiotherapeutinnen und -therapeuten gibt es laut Hecker in Baden-Württemberg, bereits jetzt zu wenige, wie sie betont: „Wir haben einen größeren Fachkräftemangel als die Pflege.“ Auch sie hofft darauf, dass die Gesundheitsämter im Einzelfall entscheiden und berücksichtigen, dass die Versorgung der Patienten gefährdet werden könnte. „Eigentlich können wir auf niemanden verzichten.“

Die Impfpflicht und ihre Folgen

Gesetz
Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs müssen künftig nachweisen, dass sie gegen das Coronavirus geimpft bzw. genesen sind oder aber aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Dazu mussten alle betroffenen Einrichtungen nach Angaben des Sozialministeriums Baden-Württemberg bis zum 15. März von ihren Beschäftigen einen entsprechenden Nachweis verlangen. Legte eine Person diesen Nachweis nicht vor, muss der Arbeitgeber sie seit dem 16. März ans Gesundheitsamt melden.

Verfahren
Andreas Fritz, Sprecher des Landratsamts Ludwigsburg, erklärt, zunächst schreibe man die Person an und setze eine Frist. Lassen Betroffene diese Frist verstreichen, beginnt ein Bußgeldverfahren mit der Möglichkeit, sich zum möglichen Tätigkeitsverbot zu äußern. Wenn die Stellungnahmen vorliegen, entscheidet die Behörde im Einzelfall, ob sie zum Beispiel ein Betretungsverbot ausspricht. Das Landratsamt rechnet mit gut 2000 Meldungen. Um die zu bearbeiten, bräuchte es sechs Vollzeitkräfte. Diese könnten aus anderen Bereichen der Corona-Nachverfolgung abgezogen werden.  

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