In Böblingen vor Gericht Rentner begrapscht Geschwister

Der Angeklagte wurde zu acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Foto: imago images/Jan Huebner

Ein Rentner hat in Böblingen zwei Geschwisterkinder sexuell belästigt. Besondere Tragik für die geschädigte Familie: Die Tochter ist bereits verstorben.

Böblingen : Ulrich Stolte (uls)

Im Gerichtssaal trafen sie am Freitag aufeinander: Ein Mann, Rentner und ehemaliger Lastwagenfahrer, der beklagt, dass er an Niereninsuffizienz leide und wenig mehr als 300 Euro zum Leben habe und eine Familie mit vier Kindern, von denen eines im Jugendalter an einer schweren Krankheit gestorben ist. Dieses verstorbene Kind und ihr Bruder waren vom Täter sexuell belästigt worden. Zudem hatte man auf dem Computer des Angeklagten kinder- und jugendpornografische Bilder gefunden.

 

Die Familie stand noch unter dem Schock des Trauerfalls, die Mutter konnte kaum aussagen und wirkte verwirrt, der Vater hatte von der ganzen Sache erst spät erfahren und konnte darüber nicht viel erzählen. So nahmen die Aussagen der beteiligten Polizisten, des geschädigten Sohnes und die einer Lehrerin die Schlüsselrolle für die Wahrheitsfindung ein.

Es war bei einer Bibelstunde, bei der es um das Thema Wahrheit ging, als dem Sohn im Oktober 2024 klar wurde, dass er nicht länger darüber schweigen dürfe, was ihm von dem Nachbarn vor einigen Jahren angetan worden war. Der Nachbar hatte ihm einen Pornofilm gezeigt und ihm dann in den Schritt gefasst. Der Sohn vertraute sich den Eltern an, und die Tochter bekam das mit. Dadurch schaffte sie es, sich selbst einzugestehen, dass auch sie vom Nachbarn sexuell belästigt worden war, von etwa 10 bis 20 Fällen war die Rede. Aber sie konnte aus Scham dennoch nicht mir ihren Eltern darüber sprechen.

Also vertraute sie sich zwei Mitschülerinnen an. Die rieten, zu ihrer Lehrerin zu gehen, aber weil sie auch das nicht allein schaffte, gingen die Mädchen zu dritt an den Lehrerpult, um das Gespräch zu suchen. Die Mitschülerin schilderten den Fall, die Tochter konnte wenig sprechen und weinte viel: Der Rentner habe sie in seiner Wohnung mehrfach am Hintern, den Brüsten und im Schritt angefasst. Er habe ihr hinterher eingeschärft, niemandem davon zu erzählen.

Die Lehrerin und der Schulrektor taten daraufhin schnell und entschlossen das Richtige. Keine zwei Stunden später, nachdem der Fall bekannt geworden war, schalteten sie die Polizei ein. Die Beamten erwirkten einen Durchsuchungsbefehl, beschlagnahmten USB-Sticks und den Computer des ehemaligen Lastwagenfahrers. Auf einem USB-Stick war ein Kinderporno-Bild gespeichert, im Browser Cache des Computers etwa 170 eindeutig pornografische Darstellungen von Kindern und Jugendlichen.

„Nur weil es Leute wie Sie gibt, die solche Bilder angucken, werden Kinder für solche Aufnahmen missbraucht“, hielt die Staatsanwältin dem Angeklagten entgegen.

Er gab zu, sich Bilder angeguckt zu haben, alle anderen Vorwürfe stritt er ab. Zu einer sexuellen Belästigung sei es nie gekommen, außerdem sei die Kinderpornoseite öffentlich zugänglich gewesen.

Nachdem neun Zeugen vernommen waren, einigte sich das Gericht darauf, die Anschuldigung wegen der Computer-Bilder fallen zu lassen. Lediglich das eine Bild auf dem USB-Stick fiel strafrechtlich ins Gewicht. Die Computer-Bilder seien nur im Browser Cache vorhanden gewesen, und der Angeklagte habe vermutlich nicht einmal gewusst, dass diese Daten gespeichert waren und hätte wohl auch nicht gewusst, wie er sie hätte öffnen sollen, um sie noch einmal anzuschauen. Gleichwohl, sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung später, rundeten sie das Bild ab. Denn sie zeigten die sexuelle Präferenz des Mannes für Kinder und Jugendliche an. Die sexuellen Belästigungen hingegen seien durchweg glaubhaft, es habe keine Belastungstendenzen der Kinder gegeben und sie hätten auch keine Gründe gehabt, ihn zu Unrecht zu beschuldigen.

Der Angeklagte war ohne Anwalt erschienen. Statt eines Plädoyers erlebte das Gericht ein langes Schweigen, gefolgt von dem Satz, „ich habe dazu nichts zu sagen.“ Der Rentner wurde zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, sein Computer und seine Sticks bleiben im Besitz der Staatsanwaltschaft, außerdem muss er 500 Euro an die Böblinger Einrichtung Thamar zahlen, die sich um kindliche Missbrauchsopfer kümmert.

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