Im Rechtsstreit zwischen dem Bahnprojekt Stuttgart-Ulm e.V. gegen die Stuttgarter Zeitung legt die Stuttgarter Zeitung Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 4. November 2013 ein.

Stuttgart - Im Rechtsstreit zwischen dem Bahnprojekt Stuttgart-Ulm e.V. gegen die Stuttgarter Zeitung legt die Stuttgarter Zeitung Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 4. November 2013 ein. In dem Urteil wurde der Stuttgarter Zeitung untersagt, einige Punkte aus zwei Artikeln zu wiederholen, in denen es um die Frage ging, über welchen Zeitpunkt der Inbetriebnahme von Stuttgart 21 der Aufsichtsrat der Bahn in seiner Sitzung am 18. September 2013 unterrichtet werden sollte.

 

Die Redaktion nimmt für sich in Anspruch, auch in den beanstandeten Artikeln ihre journalistische Sorgfaltspflicht erfüllt zu haben. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls für die journalistische Recherche hat sich die Stuttgarter Zeitung entschlossen, Berufung gegen das Urteil einzulegen.