Zwischen dem Kommunikationsbüro des Bahnprojekts Stuttgart – Ulm und der Stuttgarter Zeitung bestehen Meinungsverschiedenheiten über die Darstellung des Verlaufs in der mündlichen Verhandlung der beiden Parteien vor dem Oberlandesgericht am 9. April 2014. Um einen weiteren Rechtsstreit zu vermeiden, verweisen beide Parteien auf das Protokoll des Oberlandesgerichts Stuttgart über den genannten Gerichtstermin.
Stuttgart - Zwischen dem Kommunikationsbüro des Bahnprojekts Stuttgart – Ulm und der Stuttgarter Zeitung bestehen Meinungsverschiedenheiten über die Darstellung des Verlaufs in der mündlichen Verhandlung der beiden Parteien vor dem Oberlandesgericht am 9. April 2014. Um einen weiteren Rechtsstreit zu vermeiden, verweisen beide Parteien zur Klarstellung auf das Protokoll des Oberlandesgerichts Stuttgart über den genannten Gerichtstermin. Dieses ist hier einsehbar.